OLG Koblenz bestätigt, dass bei offenen Immobilienfonds Anleger verständlichen Worten das Schließungs- und Liquidationsrisiko erklärt werden musste

OLG Koblenz bestätigt, dass bei offenen Immobilienfonds Anleger verständlichen Worten das Schließungs- und Liquidationsrisiko erklärt werden musste
01.07.2015101 Mal gelesen
Dass offenen Immobilienfonds schließen und sich auflösen können, war für zahlreiche Anleger eine Überraschung. Das OLG Koblenz bestätigte nun, dass die vom Anlageberater zu erbringende Risikoaufklärung sich nicht darin erschöpft, dass das Wort „Schließung“ in der Anlageberatung genannt wird.

Offene Immobilienfonds wurden Anlegern viele Jahre lang als Kapitalanlagen angepriesen, die einen jederzeitigen Zugriff auf das investierte Kapital bieten. Dass dies nur mit Einschränkungen gilt, mussten die Anleger in den Jahren 2005 bis 2012 erfahren, als zahlreiche offene Immobilienfonds geschlossen und später oft auf aufgelöst wurden. Da die Welle an Schließungen und Auflösungen für etliche Anleger ein böse Überraschung war, zogen nicht wenige von ihnen vor Gericht und fordern Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung.

 

Einer der zentralen Streitpunkte solcher Prozesse ist immer wieder die Frage, ob und wie den Anleger erklärt wurde, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Diese Frage war auch im Fall eines von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Anlegers einer der Knackpunkte des Verfahrens und beschäftigte immerhin sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht. Es musste geklärt werden, ob und falls ja, wie der Anlageberater in der Anlageberatung die Möglichkeit einer Schließung von offenen Immobilienfonds angesprochen hatte.

 

Dass ein Anleger über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden muss, wurde bereits vom Bundesgerichtshof festgestellt. Das Oberlandesgericht betonte nun auch ausdrücklich, dass ein Anleger in verständlicher Art und Weise darüber aufzuklären ist, dass ein offener Immobilienfonds schließen kann. Es müsse dem Anleger verdeutlicht werden, welche konkreten Folgen eine Schließung für ihn habe. Das Gericht hält dies für erforderlich, weil "der durchschnittliche Anleger die Bedeutung und Wirkung der "Schließung" eines offenen Immobilienfonds nicht kennt" (OLG Koblenz, Urteil vom 19.06.2015 - Aktenzeichen: 8 U 138/15, noch nicht rechtskräftig (Stand 01.07.2015)). Gerade weil an eine Schließung eine langwierige Liquidation anknüpfen kann.

 

Weitere Information zu dem Urteil des OLG Koblenz und verschiedenen offene Immobilienfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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