MS Vega Venus muss Insolvenz anmelden – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger

MS Vega Venus muss Insolvenz anmelden – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger
30.06.2015221 Mal gelesen
Die Insolvenzwelle bei den Schiffsfonds ebbt auch im Juni 2015 nicht ab. Zu den jüngsten Opfern gehört der Vega-Schiffsfonds MS Vega Venus, der sich seit dem 26.06.2015 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet.

In den vergangenen Monaten mussten auch andere Vega-Schiffsfonds den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "VEGA VENUS" Schifffahrtsgesellschaft ist beim Amtsgericht Bremen anhängig und wird dort unter dem Aktenzeichen 526 IN 10/15 geführt.

 

Die Anleger müssen zunächst abwarten, ob das Insolvenzgericht das "eigentliche" Insolvenzverfahren eröffnet. Dies hängt von einer gerichtlichen Prüfung ab. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dann wird für die betroffenen Anleger die Quote besonders interessant werden. Allerdings ist zu befürchten, dass sich bei dem Vega-Fonds das Schiffshypothekendarlehen für die MS Vega Venus sich negativ für die Anleger des bemerkbar machen wird. Denn laut Prospekt wurde rund 60% des Kaufpreises des Transportschiffs fremdfinanziert und die Tilgung sollte in erheblichem Maß durch einen planmäßigen Verkauf des Schiffes nach 2016 gestemmt werden.

 

Sind Anleger des Schiffsfonds MS Vega Venus sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen. Zusätzlich können bei Anleger auch vom Insolvenzverfahren unabhängige Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Solche Ansprüche können zum Beispiel dann bestehen, wenn Anleger bei einer Anlageberatung nicht vollständig über die besonderen Eigenschaften eines Schiffsfonds informiert wurden. Immerhin handelt es sich bei dem Schiffsfonds MS Vega Venus um die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Eine solche Unternehmensbeteiligung weist insbesondere bei Kündigungen oder auch Insolvenzen Besonderheiten auf. Wenn Anleger überprüfen lassen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Vega-Schiffsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und auf der Spezialhomepage der Kanzlei für Schiffsbeteiligungen.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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