Infinus Gruppe: Landgericht Leipzig verhandelt zu Infinus-Verfahren (Future Business KG aA)

Infinus Gruppe: Landgericht Leipzig verhandelt zu Infinus-Verfahren (Future Business KG aA)
24.06.2015360 Mal gelesen
Das Verfahren war mit Spannung erwartet worden. Schon im Vorfeld hatte das Gericht einen größeren Sitzungssaal geplant und Mitteilungen an die vielen erwarteten interessierten Besucher gemacht. Letztlich war

München, Leipzig, den 22.06.2015 - Das Landgericht Leipzig hat in einem ersten Musterverfahren" erste Einblicke in die möglichen künftigen Entscheidungen gegen die Verantwortlichen und Hintermänner der Infinus und der Future Business KGaA abgegeben, wie KAP Rechtsanwälte, die viele Geschädigte vertreten und vor Ort waren, berichten können. Nach ihrer Einschätzung bieten diese Erkenntnisse ggf. neue und bessere Ansatzpunkte bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche für Anleger der Infinus.

Das Verfahren war mit Spannung erwartet worden. Schon im Vorfeld hatte das Gericht einen größeren Sitzungssaal geplant und Mitteilungen an die vielen erwarteten interessierten Besucher gemacht. Letztlich war das tatsächliche Interesse vor Ort eher enttäuschend, längst waren nicht alle Plätze im Sitzungssaal belegt und auch die erwarteten "brisanten" Aussagen der Herren Biehl und Stübner (dem ehemaligen Steuerberater der Infinus) fielen aus. Herr Biehl machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, der Steuerberater wurde durch den Insolvenzverwalter nicht von seiner Schweigepflicht entbunden.

So blieb lediglich die rechtliche Würdigung des Gerichts spannend, da sich hieraus Rückschlüsse ergeben, wie die weiteren Verfahren verlaufen würden. "Und hier gab es rechtlich doch eine gehörige Überraschung: Das Landgericht Leipzig sieht zwar die so genannte Prospekthaftung, die sich aus Falschangaben im Prospekt ergibt, als eher schwierig an, kann sich aber eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger oder gar einen Betrug durch einige der beklagten Verantwortlichen der Infinus vorstellen. Dass ein Gericht eine derartige Haftung annimmt, ist sehr selten und aus unserer Erfahrung müssen hier schon erhebliche Gesichtspunkte vorliegen, damit diese Anspruchsgrundlage in Frage kommt." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

Das Gericht stellte hier vor allem auf die so genannten Eigengeschäfte der Infinus ab. Die Infinus hatte den Anschein erweckt, hier in erheblichem Umfang Versicherungen verkauft zu haben. Tatsächlich dürften jedoch rund 90% der darin aufgeführten Abschlüsse Versicherungen von Mitarbeitern der Infinus gewesen sein. Auch die so genannten Goldsparpläne waren im Fokus des Gerichts. Beide Geschäfte sprächen nach Ansicht des Gerichts für die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger.

Auch die Verteidigungsstrategie der Beklagten in diesem "Musterverfahren" wurde durch das Gericht gerügt. Man könne nach Ansicht des Richters im Moment noch nicht einmal nachvollziehen, was die Gesellschaften überhaupt gemacht hätten.

"Die heutige Verhandlung hat aus unserer Sicht vor allem eines gezeigt: die Umstände bei der Infinus, der Future Business und der angeschlossenen Gesellschaften waren ... bitte lesen Sie den Bericht bei KAP Rechtsanwälte zu Ende.

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