P&P Investmentgesellschaft S. L.

P&P Investmentgesellschaft S. L.
09.06.2015158 Mal gelesen
Immer mehr Anleger melden sich bei Kanzlei Dr. Greger & Collegen wegen Problemen bei der P&P Investmentgesellschaft S.L.

Immer mehr Anfragen besorgter Anleger der P&P Investmentgesellschaft S. L. erreichen die Kanzlei Dr. Greger & Collegen Rechtsanwälte, da die vertraglich vereinbarte Rückzahlung des investierten Geldes ausbleibt. Statt der versprochenen Rückzahlung mit zusätzlicher Verzinsung von 8 % erhielten die Anleger der "Tranche 3.0" lediglich ein Fünftel ihres investierten Geldes. Seither wurden sie immer wieder vertröstet.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat bereits für erste Anleger der P&P Investmentgesellschaft S.L. Klage zum Landgericht München eingereicht. Dies ist möglich, obwohl die Gesellschaft ihren Sitz nach Spanien verlegt hat, denn der Gerichtsstand München wurde vertraglich vereinbart.

Private Anleger konnten sich als sog. "partiarische Darlehensgeber" an der P&P Investmentgesellschaft S. L. beteiligen. Sie vergaben als Investition ein Darlehen an die P&P Investmentgesellschaft S.L.. Im Gegenzug wurde ihnen eine Verzinsung von bis zu 8 % versprochen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist von einem Jahr sollten die Darlehen samt Zinsen wieder an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Gesellschaft blieb jedoch die vertraglich geschuldete Rückzahlung größtenteils schuldig. Die Anleger erhielten bisher nur 20 % ihres Geldes zurück.

"Die Vorgänge bei der P&P Investmentgesellschaft S.L. halten wir für fragwürdig. Gegenüber ihren Anlegern beruft sich die Gesellschaft auf einen sogenannten Nachrang - andere Verbindlichkeiten der P&P Investmentgesellschaft S.L. müssten zuerst bedient werden. Wir haben jedoch Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit des Nachrangs - und die Voraussetzungen dafür liegen wohl auch nicht vor. Die P&P Investmentgesellschaft S.L. verweigert unseres Ermessens völlig zu Unrecht die Rückzahlung der Anlegergelder. Deshalb haben wir uns entschlossen, für unsere Mandanten Klage einzureichen, um deren berechtigte Forderungen durchzusetzen", so Kanzleiinhaber Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wir haben auch weitergehende Ansprüche bereits geprüft und halten Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und den Treuhänder für möglich, falls die Ansprüche gegen die Gesellschaft uneinbringlich sein sollten."

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern der P&P Investmentgesellschaft S.L. professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen. Die Kanzlei rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Zahlungsansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit zur Verfügung.