Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von Leipzig: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von Leipzig: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
09.06.2015507 Mal gelesen
Über die Gesellschaft des Hansa Hamburg Shipping Schiffsfonds MT Wappen von Leipzig wurde am 2. Juni am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 46/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger verlief die Beteiligung am dem vom Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MT Wappen von Leipzig nicht wunschgemäß. Trotz eines Sanierungskonzepts konnten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten am Ende nicht abgewendet werden. Die Folge dürfte nun der Insolvenzantrag der Schiffsgesellschaft sein. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.

Die andauernde Krise der Handelsschifffahrt ist auch an den Hansa Hamburg Shipping Schiffsfonds nicht spurlos vorüber gegangen. Grund für die Probleme sind Überkapazitäten, die in Boom-Jahren aufgebaut wurden, und in der Folge sinkende Charterraten. Diese Entwicklung hat schon etliche Schiffsfonds in die Krise und zum Teil auch in die Insolvenz geführt. Für die Anleger ist das zumeist mit großen finanziellen Verlusten verbunden. Allerdings sind sie auch nicht schutzlos gestellt. Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß als sichere und renditestarke Geldanlage empfohlen. Tatsächlich erwerben die Anleger aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Diese können im Totalverlust der Einlage münden. Dennoch wurden Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.

Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von Leipzig sollten mit der Geltendmachung von Schadensersatz nicht mehr lange warten, da die Forderungen von Verjährung bedroht sind.

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