S&K Vermittler haften auf Schadensersatz

S&K Vermittler haften auf Schadensersatz
08.06.2015821 Mal gelesen
Mehrere Gerichte bestätigten bereits die mangelnde Plausibilität des Fondskonzepts, das Anlagekonzept war von Anfang an unschlüssig.

In mittlerweile diversen Gerichtsverfahren - unter anderem vor dem Landgericht Landshut,  dem Landgericht Konstanz und vor dem Landgericht Koblenz wurden Vermittler, die geschlossene Fonds von S&K vermittelt hatten, zum Schadensersatz verurteilt. Die Fonds der S&K Gruppe, deren Firmengründer Jonas Köller und Stephan Schäfer bereits seit Februar 2013 in Untersuchungshaft sitzen, waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Der Immobiliengruppe S&K wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem circa 11.000,00 Anleger betrogen und somit einen Schaden von circa 240 Millionen Euro verursacht zu haben.

Die mangelnde Plausibilität des Fondskonzepts der S&K Gruppe wurde in den obengenannten Verfahren gerichtlich bestätigt. Das Anlagekonzept sei unschlüssig und auf Verlust konzipiert, es sei auch nicht darauf ausgelegt gewesen, jemals zu greifen, die Prognoserechnungen seien unschlüssig gewesen, die zugrundeliegenden Renditeerwartungen seien durch den Handel mit Immobilien gar nicht erzielbar gewesen - so die Gerichte in den angeführten Entscheidungen. 

"Die Urteile gegen die S&K Vermittler sind wegweisend für alle geschädigten S&K Anleger. Wenn das S&K Fondskonzept, was ich von Anfang an angenommen habe, unschlüssig gewesen ist, hätte es den Anlegern auch nicht angeboten werden dürfen. Hier stand nicht der Anleger im Vordergrund, sondern die Gewinnerzielungsabsicht der für und bei S&K handelnden Personen" so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Über Unschlüssigkeiten in dem Fondskonzept müssen Anlageberater ihre Kunden aufklären. Schließlich werden die Berater dafür bezahlt die Schlüssigkeit des Anlagekonzepts zu prüfen und ihre Kunden auf gegebenenfalls bestehende Unschlüssigkeit hinzuweisen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlageberater verpflichtet, ein Anlagekonzept auf Plausibilität hin zu überprüfen, bevor sie es ihren Kunden anbieten. Wenn sich der Berater allein auf die Prospektangaben oder auf Schulungen des Emittenten verlässt, muss dies gegenüber dem Anlageinteressenten offengelegt werden. Schließlich wenden sich überwiegend unerfahrene Kapitalanleger an Anlageberater, um einen Anlagerat zu bekommen. Der Rat der Anlageberater muss dann auch Substanz haben. Die Vermittler müssen sich einen Wissensvorsprung aneignen, den Sie sich nur über die kritische und sachkundige Prüfung des Anlagekonzepts erarbeiten können. Wenn es Anlageberater unterlassen, das Anlagekonzept eigenständig und kritisch zu prüfen, können sie keine fundierte Anlageempfehlung geben - wie sich am Fall S&K zeigt. Anlageberater handeln in solchen Fällen pflichtwidrig und machen sich damit schadensersatzpflichtig.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger können die bereits ergangenen Urteil in Sachen S&K auf viele andere geschädigte S&K Anleger übertragen werden. Er rät betroffenen Anlegern nicht tatenlos zu bleiben, sondern sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgreich bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus enttäuschend verlaufenden Kapitalanlagen unterstützen konnte, steht betroffenen Anlegern bundesweit zur Verfügung.