RWB Private Capital Dachfonds – Hohe Kosten, großes Risiko – keine Empfehlung für private Kleinanleger

RWB Private Capital Dachfonds – Hohe Kosten, großes Risiko – keine Empfehlung für private Kleinanleger
03.06.2015252 Mal gelesen
Betroffene Anleger der RWB Private Capital Dachfonds beschweren sich, da sie über die Risiken einer Beteiligung an einer Private Equity Gesellschaft nicht informiert worden sind.

Mit Private Equity Dachfonds soll es nunmehr auch für private Kleinanleger möglich sein, sich mit nur wenig Geld an Firmen zu beteiligen. Auch das Unternehmen RWB Emissionshaus AG bietet verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung an Unternehmen.  Bei Typ A kann sich der Anleger als Kommanditist an Dachfonds beteiligen, während Typ B eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an den RWB Dachfonds vorsieht. Trotz des Risikos des Totalverlustes wird privaten Kleinanlegern die Beteiligung am RWB Private Capital Fonds sowohl in den Prospekten als auch von Beratern empfohlen, sogar für Altersvorsorgesparer, die sog. "55-Plus-Investoren". Dass die RWB Private Capital Fonds von den selbstständigen Anlageberatern wärmstens empfohlen werden, hat wohl auch seinen Grund in den überdurchschnittlich hohen Provisionen, die die Anlageberater für die Vermittlung erhalten.

 

Hohe Provisionen und Verwaltungskosten, wenig Transparenz, Totalverlustrisiko

Rechtsanwältin Patrycja Mika aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin zu den Private Equity Dachfonds: "Diese Provisionen und Verwaltungskosten sind natürlich Kosten, die im Endeffekt der Anleger zu tragen hat. Um diese Beträge wird das Kapital des Anlegers schon zu Anfang gemindert. Somit fällt auch die erwartete Rendite entsprechend kleiner aus. Zwar muss ein selbstständiger Anlageberater nicht immer die Anleger über seine Provision unterrichten, wohl aber dann, wenn seine Provision die übliche Vergütung übersteigt. Zusätzlich kann der Anleger bei einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter oder als Kommanditist sein ganzes investiertes Geld verlieren, denn er ist am Gewinn und Verlust beteiligt. Das Geld ist meistens lange gebunden, und die Private Equity Dachfonds sind grundsätzlich wenig transparent, Investitionsziele sind zu Anfang meist gar nicht bekannt. Viele Gründe, die dafür sprechen, von derartigen Fonds als privater Kapitalanleger die Finger zu lassen."

 

Keine Anlage für sicherheitsorientierte Anleger

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erstritt bereits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg eine Entscheidung zugunsten des Anlegers, dem eine Anlage bei der 2. RWB PrivateCapital GmbH vermittelt wurde. In dem Verfahren wurde der Berater aufgrund fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz gegenüber dem Anleger verurteilt. Auch das Gericht hielt die Beteiligung an der 2. RWB PrivateCapital GmbH für keine geeignete Anlageform für einen sicherheitsorientierten Anleger:

 

"Zu der von der Beklagten geschuldeten anleger- und objektgerechten Beratung gehört es vorrangig, dem an der Anlage interessierten Kunden wahrheitsgemäß die Tatsachengrundlagen zu offenbaren, auf die dieser seine Anlageentscheidung aufbauen kann. Die Beratung des Kunden muss richtig und sorgfältig, für den Kunden verständlich und vollständig sein. Je nach Wunsch des Kunden dürfen nur Finanzierungen empfohlen werden, die dem Kundenwunsch entsprechen. Wird beispielsweise eine sichere auf Kapitalerhalt gerichtete Anlage gewünscht, dürfen nur Anlagen empfohlen werden, bei denen alle Risiken weitgehend ausgeschlossen sind."

Nunmehr beschweren sich betroffene Anleger, da sie über die Risiken einer Beteiligung an einer Private Equity Gesellschaft nicht informiert worden sind. Vielmehr sind diese davon ausgegangen, dass sie in einen gewöhnlichen Fonds investiert haben. Der Begriff "Beteiligung" wurde den Anlegern meist nicht erläutert. Auch wird den Anlegern oft nicht erklärt, dass ihnen ein monatlicher Betrag ausgezahlt wird, die Auszahlung allerdings aus dem eigens eingezahlten Kapital stammt; dabei handelt es sich um eine Entnahme und keine Renditeauszahlung. Die Anleger wiegen sich hier in Sicherheit und glauben, dass die Anlage entsprechende Gewinne bringt, wobei hier eigentlich nur das eigene Kapital reduziert wird.

 

Gründungsgesellschafter haften für fehlerhafte Anlageberatung

Die Falschberatung und die sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche können auch ggf. den Gründungsgesellschaftern zugerechnet werden. Hierzu entschied bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14.05.2012 zum Az. II ZR 69/12:

"Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben."

 

Warnung der Stiftung Warentest

Bereits im Jahr 2005 warnte die Stiftung Warentest vor den Private Equity Dachfonds der RWB. Diese seien nichts für Kleinanleger und nicht für die Altersvorsorge geeignet, auch wenn sie dafür angeboten werden. Die Risiken und Kosten seien viel zu hoch. "Finanztest" setzte den Private Capital Fonds International II (Typ B) der RWB AG auf die Warnliste.

"Wer die Warnung der Stiftung Warentest nicht gelesen hat und trotzdem eine Beteiligung bei der RWB gezeichnet hat, kann nunmehr überlegen, Schadensersatzansprüche gegenüber seinem Berater oder der Gründungsgesellschafterin geltend zu machen", empfiehlt Rechtsanwältin Mika von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin.


Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin

Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.