NL Nord Lease AG: Anleger werden mit Klagewelle bedroht

NL Nord Lease AG: Anleger werden mit Klagewelle bedroht
03.06.2015151 Mal gelesen
In den vergangenen Tagen und Wochen melden sich vermehrt verzweifelte Anleger der NL Nord Lease AG, vormals ALBIS Finance AG bzw. NordLeas AG, bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Sie berichten hilfesuchend, wie sie sich verhalten sollen, unter Vorlage von Schreiben der Anlagegesellschaft, dass sie zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden sollen, noch dazu innerhalb kurzer Frist. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit Klage gedroht.

Die NL Nord Lease AG verweist in ihren Schreiben darauf, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt worden sei, was zu einer negativen Entwicklung der Beteiligung geführt habe. Hieraus resultierend sollen Anleger nun die an sie erbrachten Ausschüttungen zurückzahlen, wenn es nach der NL Nord Lease AG geht.

Betroffenen Anlegern ist anzuraten, nicht ohne weiteres dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen. Abhängig von der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages im Einzelfall können ggf. Einwendungen gegen diese Zahlungsforderungen erhoben werden.

Insofern sollten betroffene Anleger sich durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und durch diesen die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.