Wie der Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber am 19. Mai 2015 mitteilte, wurde die als Traumschiff bekannte MS Deutschland vor Gibraltar an ihren neuen Besitzer, einen Investor aus den USA, übereignet. Angaben zum Namen und Kaufpreis machte der Insolvenzverwalter nicht. Nur, dass der Kaufpreis über den letzten Prognosen lag. "Allerdings lagen diese Prognosen auch nur bei maximal 13,7 Millionen Euro. Die Anleger haben rund 50 Millionen Euro in die Anleihe investiert", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Nach Angaben des Handelsblatts vom 20. Mai soll der Kaufpreis für die MS Deutschland bei umgerechnet rund 18,5 Millionen Euro liegen. Von dieser Summe müssen aber noch weitere Verbindlichkeiten bedient werden, z.B. die Unterhaltskosten für die MS Deutschland. "Die Insolvenzquote dürfte also nicht allzu hoch ausfallen. Dennoch müssen die Anleger ihre Forderungen natürlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer aber nur auf die Insolvenzquote setzt, muss mit hohen finanziellen Verlusten rechnen", so Cäsar-Preller.
Deshalb empfiehlt der Fachanwalt den Anleihe-Gläubigern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können durch Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. "Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Allerdings war die Anleihe offenbar nicht wie angegeben mit der MS Deutschland besichert. Dazu sollen zwei Gutachten vorliegen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden", erklärt Cäsar-Preller.
Schadensersatz kommt auch in Betracht, wenn die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt, kann das ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen.
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