Canada Gold Trust GmbH ist insolvent – Fonds fordern von Anlegern Ausschüttungen zurück – Möglichkeiten für Anleger

Canada Gold Trust GmbH ist insolvent – Fonds fordern von Anlegern Ausschüttungen zurück – Möglichkeiten für Anleger
30.04.2015206 Mal gelesen
Emissionshaus Canada Gold Trust ist insolvent. Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen. Ist diese Forderung berechtigt ? Bestehen Schadensersatzansprüche ? ARES Rechtsanwälte beraten Anleger der Fonds, Anleihe und Genussrechte

Ungefähr 47 Millionen Euro soll das Emissionshaus Canada Gold Trust aus Konstanz am Bodensee von Anlegern eingesammelt haben. Diese beteiligten sich an geschlossenen Fonds (Canada Gold Trust I, II, III & IV), die wiederum Darlehen an die kanadische Gesellschaft Henning Gold Mines vergeben sollten. Diese wiederum sollte mit diesem Geld in Kanada Gold abbauen, womit den Anlegern eine Rendite von bis zu 14% versprochen wurde.

Auch über eine Anleihe und Genussrechte konnten sich Anleger an dem als "sicherer Hafen" für Anleger beworbenen Konzept beteiligen.

Nach Angaben des Handelsblatts sind die Fonds kaum noch liquide und schütten an die Anleger nicht nur nicht mehr aus, sondern fordern auch einen Teil der bisherigen Ausschüttungen zurück. Diese Mittel sollen unter anderem zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber der Henning Gold Mines dienen. Die von der Zeitschrift angeführten fragwürdigen Buchungen, die gegenseitigen Anschuldigungen der Verantwortlichen zum Verbleib von Anlegergeldern und ein Gutachten über geringe Fördermengen lassen einen zukünftigen positiven Verlauf des Geschäftsmodells als wenig sicher erscheinen. Vielleicht auch deswegen kommen Anleger der Rückforderung von Ausschüttungen bislang überwiegend nicht nach.

Nun folgt die Meldung über die Insolvenz des Initiators und Prospektherausgebers der Fonds, der Canada Gold Trust GmbH. Das Amtsgericht Konstanz hat für die Canada Gold Trust GmbH mittlerweile einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 42 IN 152/15).

Anleger die sich an den geschlossenen Fonds beteiligt haben, stehen zunächst vor der Frage, ob Sie der Rückforderung von Ausschüttungen nachkommen sollen. Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte steht Ihnen gerne für eine Einschätzung zur Verfügung. Wer darüber hinaus Zweifel an der Werthaltigkeit seiner Investition hat, kann sich auch über Möglichkeiten beraten lassen, ob im Einzelfall Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Gesellschaften oder Berater bestehen, soweit diese zum Beispiel nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an den geschlossenen Fonds, der Anleihe oder den Genussrechten aufgeklärt haben.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

http://ares-recht.de/news/2015/04/canada-gold-trust-gmbh-ist-insolvent-fonds-fordern-von-anlegern-ausschuettungen-zurueck-moeglichkeiten-fuer-anleger/