Life Performance GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Life Performance GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
28.04.2015263 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren über die Life Performance GmbH wurde am 1. April am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15). Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26.Mai anmelden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden musste auf Anweisung der Finanzaufsicht BaFin ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln. Das bedeutet auch, dass sie den Anlegern ihr Geld zurückzahlen muss. Das Unternehmen mit Sitz in Rheinfelden bot den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen an und versprach im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Zum Portfolio zählten darüber hinaus auch nachrangige partiarische Darlehensverträge, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen.

Da die Life Performance GmbH den Verkauf der Anlagewerte offenbar nicht realisieren konnte, stellte es mangels Liquidität Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wurde jetzt eröffnet. Für die Gläubiger heißt das, dass sie ihre Forderungen bis zum 26. Mai beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. Ob allerdings ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, ist ungewiss. Anleger müssen damit rechnen, dass sie finanzielle Verluste hinnehmen müssen.

Daher sollten sie nicht nur ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sondern parallel dazu auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Sowohl bei der Anmeldung der Forderungen als auch bei der Überprüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt behilflich sein.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zudem kann geprüft werden, ob die Anlagevermittler hätten wissen müssen, dass es sich um ein Einlagengeschäft handelte und die nötige Erlaubnis dafür nicht vorlag. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Gesellschaft in Betracht kommen.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.

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