Harren & Partner: MS Palencia im vorläufigen Insolvenzverfahren

Harren & Partner: MS Palencia im vorläufigen Insolvenzverfahren
05.03.2015210 Mal gelesen
Erneut meldet ein Schiffsfonds Insolvenz an: Betroffen ist die Gesellschaft der MS Palencia von Harren & Partner. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Feederschiffes wurde am 27. Februar am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet.

Die Anleger müssen nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, jetzt schnell zu handeln: "Möglicherweise werden vom Insolvenzverwalter auch noch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert. Daher sollten jetzt umgehend alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden."

In Betracht kommen dabei auch Schadensersatzansprüche. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken eines Schiffsfonds. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger. "Obwohl die Anleger bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können, wurden sie im Beratungsgespräch darüber oft genug nicht aufgeklärt. Im Gegenteil: Selbst sicherheitsbewussten Anlegern, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, wurden Schiffsfonds als sichere Anlageform empfohlen. Nach so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt Cäsar-Preller.

Hoffnung macht zudem auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Demnach hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. "Auch das ist erfahrungsgemäß nicht geschehen. Allerdings ist das Urteil des LG München noch nicht rechtskräftig", so Cäsar-Preller.

Ein weiterer Grund für Schadensersatz ist das Verschweigen der Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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