IGB Nawaro Bioenergie – Was können Anleger unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

IGB Nawaro Bioenergie – Was können Anleger unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
04.03.2015207 Mal gelesen
Der Fonds IGB Nawaro Bioenergie ist alles anders als erfolgsverwöhnt. Wenn betroffene Anleger Zweifel an ihrer Kapitalanlage hegen, können sie rechtliche Optionen andenken.

Erneuerbare Energien sind seit einigen Jahren en vogue - auch bei Investoren. Dass jedoch nicht jede Kapitalanlage, die in grüne Energie investiert, deshalb ein "Erfolgsgarant" ist, mussten die Anleger der geschlossenen Beteiligung IGB Nawaro Bioenergie bereits bemerken. Denn der Fonds hatte bereits mit verschiedenen Problemen zu kämpfen. So mussten die Anleger beispielsweise Ende 2014 in einer Abstimmung über die Zukunft des Fonds mitentscheiden.

 

Doch die Abstimmung ist nur eine Facette der alles andere als erfolgreichen Geschichte des Fonds. Die Entwicklung, die der Fonds IGB Nawaro Bioenergie in den durchlaufen hat, kann bei Anlegern vielmehr Zweifel hervorrufen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage gezeichnet haben. Denn nicht jeden Kapitalanlage eignet sich für jeden Anleger. So weisen geschlossene Fonds unabhängig von ihrem Investitionsgegenstand verschiedene grundlegende Risiken auf. Denn es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die - wie der IGB Nawaro Bioenergie - in die Gefahr einer Insolvenz geraten können.

 

Über solche grundlegenden Eigenschaften sollten sich Anleger bei der Zeichnung im Klaren gewesen sein. Insbesondere dann, wenn ihnen der Fonds von einem Berater oder einer Bank empfohlen wurde. Denn bei der Anlageberatung müssen verschiedene Beratungs- bzw. Hinweispflichten beachtet werden. Passierten bei der Anlageberatung Fehler, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.

 

Wenn Anleger solche Zweifel hegen oder sonst rechtliche Unterstützung wünschen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die sich an diesem oder anderen IGB-Fonds beteiligten.

 

Weitere Informationen zu den IGB-Fonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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