BNY Mellon Fonds NordIX-Renten-Plus: Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile

BNY Mellon Fonds NordIX-Renten-Plus: Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile
20.01.2015269 Mal gelesen
Rücknahme und Ausgabe von Anteilen an dem offenen Rentenfonds NordIX-Renten-Plus-Fonds mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Was können Anleger tun ?

Mit Meldung vom 16.01.2014 teilte die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH mit, dass bis auf weiteres die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen an dem offenen Rentenfonds NordIX-Renten-Plus-Fonds (ISIN DE000A0YEJ1 / WKN A0YAEJ) mit sofortiger Wirkung ausgesetzt sei.

BNY Mellon begründete die Notwendigkeit der Aussetzung mit der Gefahr einer weiteren Abnahme des Fondsvolumens durch die Rückgabe von Anteilscheinen zum Nachteil aller Anleger.

Nach Presseangaben soll BNY Mellon die Maßnahme konkret damit begründet haben, dass das Fondsvermögen Positionen enthalte, die wenig liquide und in angespannten Marktphasen nur eingeschränkt handelbar seien. Insbesondere soll es um die erwarteten Auswirkungen der in Griechenland am 25. Januar 2014 bevorstehenden Wahl gehen.

Sollten im Zuge dieser Wahl weitere Anteilsscheinrückgaben erfolgen, könnte dies den Fonds gefährden, so die Einschätzung des Managements. Konkret dürfte das heißen: Muss der Fonds kurzfristig Positionen unter Wert verkaufen, weil zu viele Anleger Ihre Anteile zurückgeben, betrifft das hierbei entstehende negative Ergebnis dieser Positionen alle übrigen Anleger.

Beworben wurde der Fonds ausweislich des Kurzprospektes als Investition "für eher konservative Anleger, die sich die Chancen der Rentenmärkte erschließen wollen." Zu dem Risiko einer Rücknahmeaussetzung findet sich in dem Kurzprospekt allerdings kein Hinweis.

Sollten Anleger im Rahmen einer Beratung zur Investition in den Fonds nicht über das Risiko der Rücknahmeaussetzung aufgeklärt worden sein, können Ansprüche auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Anteilserwerbs bestehen. Dass ein Anleger von der beratenden Bank über das Risiko der Rücknahmeaussetzung aufgeklärt werden muss, hatte der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden (Urteile v. 29.4.2014, XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Betroffene Anleger können sich an die Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

http://ares-recht.de/news/2015/01/nordix-renten-plus-ruecknahmeaussetzung/