MONTRANUS Medienfonds

MONTRANUS Medienfonds
20.01.2015245 Mal gelesen
Erfreuliches Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth: Helaba zu Rückzahlung verurteilt – Anleger erhält Kapital verzinst zurück

Erneut hat die Kanzlei Dr. Greger & Collegen erfolgreich die Rechte eines Montranus-Anlegers durchgesetzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit aktuellem Urteil vom 22.12.2014 einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenem Anleger Recht gegeben und die finanzierende Bank, die "Helaba Dublin International", zur Rückzahlung des gesamten, vom Anleger investierten Kapitals verurteilt. Hinzu kommt eine attraktive Verzinsung in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz.

Hintergrund ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger können daher noch heute den Widerruf der Zeichnung erklären und die Rückzahlung ihrer Einlage fordern. Zahlen muss die Bank "Helaba Dublin International", eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" beteiligt.

"Obwohl die Helaba mittlerweile deutschlandweit von den Gerichten zur Rückzahlung verurteilt wird, stellt sie sich weiterhin stur und weigert sich, die berechtigten Forderungen der Anleger zu erfüllen. Wer sein Geld zurück erlangen will, muss klagen", so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Damit fahren die Anleger weitaus besser, als wenn sie das Geld einfach in dem Fonds belassen, denn die Anlage blieb weit hinter den Erwartungen zurück."

Bereits im Jahr 2012 hatte das OLG München entschieden, dass Anleger der Montranus-Fonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm ihre Revision zurück. Der BGH hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen. Mit ihrer Rücknahme verhinderte die Bank ein wegweisendes Urteil mit "Präzedenzwirkung". Die Entscheidung des OLG München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger haben so bereits ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Um überprüfen zu lassen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.