Ermu Kalkavan Schiffeigentums GmbH & Co. KG insolvent – Prüfen Sie Schadensersatzansprüche

Ermu Kalkavan Schiffeigentums GmbH & Co. KG insolvent – Prüfen Sie Schadensersatzansprüche
12.01.2015270 Mal gelesen
„Wer sich an der Ermu Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG beteiligt hat, sollte mögliche Schadensersatzansprüche zum Beispiel wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen lassen“, so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.

Nach ihrer Auffassung ist der Prospekt fehlerhaft, so dass sich daraus Ansprüche auf Schadensersatz ergeben können. Die Fondsgesellschaft ist bereits insolvent.

Von der Fondsgesellschaft Ermu Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG sind zwei Vollcontainerschiffe, das MS "Erkan K" und das MS "Murat K" mit jeweils einer Stellplatzkapazität von 1.155 TEU erworben worden. Die Kaufpreise beliefen sich nach dem Prospekt auf jeweils 22,5 Mio. Euro zzgl. Anschaffungsnebenkosten. Laut Emissionsprospekt sollten beide Schiffe bis Ende 2021 an die Turkon Line mit einer anfänglichen Charterrate in Höhe von zusammen 22.000,00 Euro pro Tag verchartert sein. Wie sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Seite 72 ergibt, wurde die Charterrate in Höhe von insgesamt 22.000,00 Euro jedoch nur für die Jahre 2007 und 2008 vereinbart. Für das Jahr 2009 ist nur noch eine Charterrate von insgesamt 20.000,00 Euro, für die Jahre 2010 und 2011 in Höhe von 18.000,00 Euro insgesamt vereinbart gewesen. Kontinuierlich werden die Charterraten sodann weiter bis in das Jahr 2021 auf insgesamt 16.500,00 Euro reduziert.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits Anleger dieses Fonds, die Schadensersatz geltend machen. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte können sich die Anleger unter anderem darauf stützen, dass der Emissionsprospekt im Zusammenhang mit der Risikodarstellung fehlerhaft ist. Für fehlerhafte Prospekte haftet insbesondere auch das beratende Institut bzw. die beratende Bank, da sie das Anlageprodukt mit (bank-)üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen hat. Daneben kommt auch eine Haftung der Gründungs- und Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Betracht.

Hahn Rechtsanwälte bietet eine Prüfung des konkreten Falls zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 50,00 Euro an. Mit umfasst davon ist auch eine etwaige Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Richten Sie gerne eine formlose Email zur Anforderung einer Erstbewertung an Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter info@hahn-rechtsanwaelte.de.

Von dem Turkon Emissionshaus wurden folgende weitere Fonds aufgelegt:

  • Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG (ebenfalls insolvent)
  • MS "Fürth" Schiffseigentums GmbH & Co. KG
  • Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
  • Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
 

Mehr Informationen: http://www.hahn-rechtsanwaelte.de/schiffsfonds

 

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Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.