HRE-Prozess: Kanzlei TILP obsiegt im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München

HRE-Prozess: Kanzlei TILP obsiegt im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München
15.12.2014323 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat heute seinen mit Spannung erwarteten Musterentscheid gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gefällt. Der Musterkläger in diesem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird von der Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vertreten.

Von zentraler Bedeutung sind dabei folgende Feststellungen des OLG:

Bereits am 3. August 2007 habe die HRE dem Kapitalmarkt ihre hohen bilanziellen Risiken ihrer milliardenschweren Bestände in sogenannten strukturierten Wertpapieren, vor allem solchen auf US-Subprime verschwiegen.

Der Börsenzulassungsprospekt der HRE vom September 2007 sei ebenfalls falsch, da er ein zu optimistisches Bild des Unternehmens gezeichnet habe.

Damit schuf das OLG nunmehr die Voraussetzungen für konkrete Entschädigungszahlungen an die anspruchsberechtigten Anleger und Investoren.

"Mit dem heutigen Musterentscheid sind die Chancen der Kläger auf Schadensersatzzahlungen deutlich gestiegen. Um welche Beträge es sich dabei handelt, können wir erst nach detaillierter Analyse des umfangreichen Musterentscheides beurteilen. Wir gehen seit heute von deutlich über 500 Mio. Euro aus", erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

"Das Oberlandesgericht traf heute wichtige Sachverhaltsfeststellungen zu Gunsten der Kläger, welche die unterlegene HRE beim Bundesgerichtshof nicht mehr erfolgsversprechend angreifen kann", stellt Rechtsanwalt Marc Schiefer fest. "Wir sind gespannt, wie lange die HRE dem Steuerzahler diesen Prozess finanziell noch zumuten will", fährt Schiefer fort.

Der jetzige Musterentscheid des OLG eröffnet erstmals umfangreiche Regressforderungen der HRE gegen ihre Ex-Organe und deren Haftpflichtversicherungen.

"Ein weiterer Meilenstein ist, dass das OLG den Börsenzulassungsprospekt der HRE vom September 2007 als mangelhaft festgestellt hat. Bekanntlich stellt die börsengesetzliche Prospekthaftung das schärfste Schwert des Anlegers im deutschen Kapitalmarktrecht dar, wie der jüngst vom Bundesgerichtshof gefällte Beschluss im Telekomprozess eindrucksvoll gezeigt hat", betont der Tübinger Rechtsanwalt Tilp.

Das Prozessteam von TILP im Fall HRE besteht aus den Rechtsanwälten Andreas Tilp, Marc Schiefer und Anne-Katrin Brendle-Weith.

TILP wird der Öffentlichkeit weitere Informationen nach Analyse des Musterentscheides mitteilen.

Ergänzende Informationen zum Fall HRE, seiner Historie und eine Dokumentation der bisherigen Pressemitteilungen von TILP finden Sie unter http://www.tilp.de/hre .

Kontakt

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Andreas W. Tilp | Rechtsanwalt

Mobil: 49-151-58009911

 

Marc Schiefer | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mobil: 49-151-58009915

 

Einhornstraße 21

D-72138 Kirchentellinsfurt

Telefon: 49-7121-90909-0

Telefax: 49-7121-90909-81

E-Mail: medien@tilp.de

www.tilp.de

 

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr neun Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".

 

TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

 

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.