OLG Düsseldorf: Bearbeitungsentgelt von Santander Consumer Bank zu erstatten

OLG Düsseldorf: Bearbeitungsentgelt von Santander Consumer Bank zu erstatten
04.12.2014254 Mal gelesen
Mit einem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von diesen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte erstatten muss (AZ.: I-6 U 75/14).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Das OLG führte aus, die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln seien unzulässig. Am 13.05.2014 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden, dass vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, weil das betreffende Kreditinstitut damit einfach Kosten für die von ihr zu erbringenden Leistungen auf den Kunden, d.h. den Kreditnehmer, abwälze und dieser als Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt werde (AZ.: AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Dieser Rechtsprechung des BGH folgt das OLG hier.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das OLG stellte fest, dass auch die Klauseln über Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen der Santander Consumer Bank zur Autofinanzierung, die über die jeweiligen Kraftfahrzeughändler abgeschlossen wurden, unwirksam sind. Ein individuelles Aushandeln sah das OLG hier, entgegen der Auffassung der Santander Consumer Bank, als nicht gegeben an.

Für die Rückforderungsansprüche bei unwirksamen Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welche mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kreditnehmer, von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Betroffenen ist zu raten, schnell zu handeln, denn mitunter könnten auch ihre Rückforderungsansprüche mit Ablauf diesen Jahres verjähren. Sie sollten nicht zögern, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.

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