Shedlin Capital AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Shedlin Capital AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
02.12.2014214 Mal gelesen
Das Amtsgericht Nürnberg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Shedlin Capital AG Ende November eröffnet. Auch wenn die Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht direkt von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen sind, ist das eine beunruhigende Nachricht für die Anleger.

"Grundsätzlich sind die Fonds eigenständige Gesellschaften und als solche hat die Insolvenz des Mutterhauses erstmal keine direkten Auswirkungen. Das muss aber in der Zukunft nicht so bleiben. Denn angeschlagene Fonds können nicht mehr auf Unterstützung des Emissionshauses hoffen. Dann könnten den Anlegern Verluste drohen", erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Rechtsanwalt denkt dabei besonders an die beiden großen Fonds der Shedlin Capital AG - die Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 und Middle East Health Care (MEHC) 2. Bei beiden Fonds gibt es schon seit geraumer Zeit wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch wenn es ungewiss ist, ob sich die Probleme des Fonds durch den Insolvenzantrag des Mutterkozerns verschärfen werden, empfiehlt Cäsar-Preller den betroffenen Anlegern vorsorglich anwaltlichen Rat einzuholen. "Finanzielle Verluste für die Anleger sind nicht auszuschließen. Daher sollte geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können", sagt Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anlager auch über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen."Außerdem sollten die Verkaufsprospekte genau geprüft werden. Sollte hier schon mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben den Anlegern ihr Engagement schmackhaft gemacht worden sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Fürdie Anleger ist es sicher ratsam, frühzeitig zu handeln und nicht in der Hoffnung, dass alles gut wird die weitere Entwicklung abwarten", so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Anleger geschlossener Fonds.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/  

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

 

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de