Kritik am Kleinanlegerschutzgesetz

Kritik am Kleinanlegerschutzgesetz
28.11.2014386 Mal gelesen
"Jede Medaille hat zwei Seiten" - interpretiert Rechtsanwalt Andreas W. Tilp das neue Kleinanlegerschutzgesetz, das mehr Sicherheit für die bringen soll, die sich nicht richtig wehren können und deren Kapital in Menge dafür gesorgt hat, dass sich in den vergangenen Jahren Vermittler und dubiose Anbieter von unsicheren oder gar betrügerischen Kapitalmarktprodukten die Taschen stopfen konnten.

Aber: Hilft das neue Gesetz wirklich? Schützt es den Kleinanleger, oder macht es nicht vielleicht das Tor zur Abzocke noch ein Stückchen weiter auf?
Der Tübinger Rechtsanwalt ist als Anlegeranwalt der ersten Stunde bekannt für kontroverse Standpunkte - und nur weil ein Gesetz den passenden Namen hat, hält er es noch lange nicht für ein funktionierendes  Werkzeug des Anlegerschutzes: "Das Gesetz soll Finanzskandale im Kaliber Prokon, S&K und Infinus verhindern - mit diesem Anspruch muss es scheitern, denn es ist einfach nicht konsequent genug!"

"Kleinanlegerschutzgesetz - das ist für mich ein hochtrabender Name für ein Gesetz, das im Kern keine materiellen Verbesserungen für den Anleger bietet", urteilte Tilp in einem Interview des Handelsblattes vom 7. Oktober 2014. " Der schwarz-roten Koalition geht es vorrangig darum, für aufsichtsrechtliche Verbesserungen zu sorgen. Mit dem Gesetz wird es aber nicht leichter, zivilrechtliche Ansprüche von Kleinanlegern durchzusetzen.  Mit dem Gesetz werden Löcher in bestehenden Häusern gestopft, aber nicht die Lücken in der Stadt geschlossen!"

Im Grundsatz erweitert das Gesetz vor allem die Möglichkeiten der BaFin: Sie soll nunmehr nicht nur Prospekte prüfen, sondern auch Emittenten auf den Zahn fühlen und auch deren Werbestrategien überwachen. Tilp: "Prokon hätte man so vielleicht schneller den Kapitalfluss abdrehen können, aber viele Produkte des Grauen Kapitalmarktes kommen sehr viel "seriöser" daher. Hier erkennen BaFin und Kleinanleger das Übel doch wieder erst, wenn es zu spät ist!"

Auch  Bundesfinanzminister Schäuble gibt sich zurückhaltend und nimmt Anleger, Vermittler und Beratungs-Instanzen in die Pflicht: "Selbst eine noch bessere Regulierung wird nur bedingt helfen, wenn die Anleger nur auf die Rendite und nicht auf die Risiken achten."  

Mehr Informationen: www.tilp.de

 

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Andreas W. Tilp | Rechtsanwalt

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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

TILP ist seit 1994 eine der führenden deutschen Kanzleien für Investoren. Wir engagieren uns ausschließlich für Kapitalanleger. Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und . . . das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.