Premicon MS Astor - Schiffsbeteiligung befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren

Premicon MS Astor - Schiffsbeteiligung befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren
18.11.2014246 Mal gelesen
Eine weitere Schiffsbeteiligung ist zu einem Fall für den Insolvenzverwalter geworden. Seit dem 07.11.2014 befindet sich die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG „MS Astor“ im vorläufigen Insolvenzverfahren (Amtsgericht Bremen, Aktenzeichen 517 IN 23/14).

Für die Anleger hat sich damit eines der grundlegenden Risiken einer unternehmerischen Beteiligung verwirklicht. Da dieses und weiter Risiken damit verknüpft sind, dass es sich bei der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG "MS Astor" um eine Kommanditgesellschaft handelt, sollte Anleger bei ihrem Beitritt sich dieser Risiken bewusst gewesen sein - insbesondere dann, wenn sie sich auf Empfehlung eines Bankberaters an diesem Schiffsfonds beteiligten.

 

Wenn Anleger des Fonds Premicon MS Astor überrascht sind, dass ihre Kapitalanlage in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten konnte, dann sollte die Anlageberatung überprüft werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss neben dem Empfehlen einer "passenden" Kapitalanlage auch ein umfassendes Bild über die Vor- und Nachteile vermitteln. Neben der - nur grob umrissenen - Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung müssen auch noch weitere Pflichten beachtet werden. So müssen Bankberater beispielsweise über Vergütungen aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Anlageberatung im Raum.

 

Wenn Anleger des Schiffsfonds Premicon MS Astor an ihr damaliges Anlageberatungsgespräch zweifeln, dann sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und die Beratung rechtlich überprüfen zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob und welche (Schadensersatz-)ansprüche sie geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener Schiffsfonds, auch Anleger des Fond Premicon MS Astor. Neben den bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen können in der Kanzlei auch insolvenzrechtliche Fragestellungen bearbeitet werden, da Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Schiffsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei sowie auf der Internetseite www.schiffsfonds.eu.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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