Bayernfonds BestLife – Was können Anleger unternehmen, wenn sie die „falsche“ Kapitalanlage haben?

Bayernfonds BestLife – Was können Anleger unternehmen, wenn sie die „falsche“ Kapitalanlage haben?
07.11.2014438 Mal gelesen
Nicht jede Kapitalanlage eignet sich für jeden Anleger – auch Lebensversicherungsfonds sind mit Risiken und Eigenheiten versehen. Was können Anleger des Fonds Bayernfonds BestLife unternehmen, wenn sie an ihrer Beteiligung zweifeln? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

US-Lebensversicherungen als rentable Investitionsobjekte für geschlossene Fonds waren vor der Finanzkrise en vogue. Zu den verschiedenen Fonds, die seinerzeit auf den Markt gebracht wuren, zählt auch der Bayernfonds BestLife. Um Sparkassenkunden für diesen Fonds zu gewinnen, wurde mit der Unabhängigkeit von der Wertentwicklung der klassischen Anlagemärkte und der Sicherheit durch Konjunkturunabhängigkeit wurden für eine Investition geworben. Zudem ruft auch der Investitionsgegenstand Lebensversicherung bestimmte Vorstellungen wach. Dass eine geschlossene Beteiligung dennoch mehr als eine bloße Kapitalanlage ist,, musste die Anleger des Lebensversicherungsfonds bereits bemerken.

 

Denn es handelt sich bei der der Life US Solutions I L.P. um eine unternehmerische US-Gesellschaft. Daher mussten Anleger bei der Zeichnung des BayernFonds BestLife bereit gewesen sein, die entsprechenden Chancen, aber auch Risiken zu tragen. Doch nicht jeder Anleger wünscht eine unternehmerische Beteiligung. Diese Besonderheiten ihrer Kapitalanlage sollte den Anlegern bereits vor der Investition bewusst gewesen sein - insbesondere dann, wenn ihnen der Fonds von einem Sparkassenberater empfohlen wurde.

 

Rät Sparkassen- oder Bankberater zu einer bestimmten Kapitalanlage, dann muss diese Empfehlung zwei grundlegende Anforderungen erfüllen. Grob umrissen muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes leisten: Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des Bayernfonds BestLife Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann überprüft werden, ob das individuelle Anlageberatungsgespräch Defizite aufwiese.

 

Mehr Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds und Real I.S. Bayernfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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