Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Eine schwierige Situation für Investoren

Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Eine schwierige Situation für Investoren
06.11.2014246 Mal gelesen
Die Investoren der Marketing Terminal GmbH müssen sich nicht nur mit strafrechtlichen Ermittlungen befassen. Auch das vorläufige Insolvenzverfahren bindet die Aufmerksamkeit der Investoren/Gläubiger. Fachanwälte Handels- und Gesellschaftsrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren.

Anleger, die in die Marketing Terminal GmbH investierten müssen sich gleich mit zwei schwierigen Themen auseinandersetzen: Zum einen ist das Unternehmen ins Visier der Ermittler geraten. Zum anderen befindet sich das Unternehmen seit einigen Tagen im vorläufigen Insolvenzverfahren. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 1502 IN 3130/14). Für die betroffenen Anleger führt das Insolvenzverfahren zu der Frage, welche konkreten Folgen dies für sie hat.

 

Derzeit befindet sich das Insolvenzverfahren der Marketing Terminal GmbH noch in einem sehr frühen Stadium und es stehen noch wichtige, verfahrenslenkende Entscheidungen aus. Unter anderem muss entschieden werden, ob das Insolvenzverfahren der Marketing Terminal GmbH überhaupt fortgesetzt werden kann. Dies hängt davon ab, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Die Antwort auf diese Frage muss der vorläufige Insolvenzverwalter geben. Je nachdem, zu welchem Ergebnis dieser kommt, wird das Insolvenzverfahren weitergehen oder nicht. Wenn genügend Masse - d. h. Vermögen der Marketing Terminal GmbH - zur Verfügung steht, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sollten diese Prüfung ergeben, dass nicht genug Vermögen vorhanden ist, dann wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

 

Anleger haben auch in einem Insolvenzverfahren Ansprüche und Rechte

 

Sollte das vorläufige Insolvenzverfahren in ein Insolvenzverfahren münden, dann stehen die Investoren vor der Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie sie ihre Ansprüche und Rechte in dieses Verfahren einbringen können. Ein Aspekt ist die Forderungsanmeldung. Innerhalb einer vom Insolvenzgericht gesetzten Frist sollten Forderungen gegenüber der Marketing Terminal GmbH angemeldet werden sollten - am besten innerhalb der gesetzen Frist. Doch es kommt nicht nur darauf an, dass die Forderungen angemeldet werden. Denn die Anmeldung von Forderungen muss auch begründet werden. Dabei sollten Investoren darauf achten, dass möglichst alle in Frage kommenden Ansprüche beachtet werden. Angesichts der vielschichtigen Rechtslage, die sich aus den Ereignissen bei der Marketing Terminal GmbH ergeben, keine einfache Aufgabe. Solche komplexen und von Rechtsfragen durchdrungenen Fragestellungen sind für Anleger jedoch oftmals Neuland. Wenn Anleger der Marketing Terminal GmbH sich unterstützen lassen wollen, ist anwaltlicher Rat eine Option. Beispielsweise kann dann die Frage geklärt werden, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. 

 

Neben den insolvenzrechtlichen Fragestellen können auch andere rechtliche Ansatzpunkte überprüft werden, wie etwa Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH. Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten.

 

Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH auf der Internetseite www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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