Anleger weiterer NCI oder Selfmade Capital Fonds fragen sich nunmehr, ob auch bei ihnen die Insolvenz droht und damit der Totalverlust. Derzeit finden sich dazu jedoch noch keine Informationen. Ob es auch hier zu Insolvenzanträgen kommt, bleibt abzuwarten. Bei Malte Hartwieg handelt es sich um den Dima24 Gründer, die Fonds vermittelt hat. Gegen Malte Hartwieg wird durch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Unter anderem wurden von Selfmade Capital und NCI u.a. die folgenden Fonds aufgelegt:
NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG
NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG
NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG
NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG
NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG
Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG
Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG
Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG
Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG
Zu dem Firmengeflecht gehört auch die Euro Grundinvest mit den Fonds:
Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co.KG
Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co.KG
Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co.KG
Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co.KG
Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co.KG
Anleger müssen nunmehr schnell handeln. Zwischenzeitlich wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Hier gilt es, mögliche Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Anleger sollten sich außerdem im Rahmen des Insolvenzverfahrens von einem erfahrenen Insolvenzrechtler vertreten lassen. Dazu arbeitet die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH zusammen. Rechtsanwalt Ralph Sauer ist ausgewiesener Experte für Insolvenzrecht und zudem als Insolvenzverwalter tätig. Anleger finden zur Forderungsanmeldung zur Vertretung im Insolvenzverfahren hier weitere Informationen:
http://forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de/
In der Vergangenheit hat sich außerdem herausgestellt, dass viele Anleger der NCI und der Selfmade Fonds sowie der Euro Grundinvest Fonds falsch beraten wurden. Bei einem Rahmen einer Falschberatung können Anleger Schadensersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise Banken geltend machen. Wurden Anleger nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Anleger sollten daher schnell handeln, empfiehlt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll. Im Rahmen einer Erstberatung kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche überhaupt bestehen und ob es sinnvoll ist, diese durchzusetzen. Dazu wenden sich die Anleger bitte an die Kanzlei.
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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