Bankrecht – Überziehungskredite dürfen nicht ohne Ankündigung und Frist gekündigt werden

Bankrecht – Überziehungskredite dürfen nicht ohne Ankündigung und Frist gekündigt werden
09.10.2014380 Mal gelesen
Dürfen Überziehungskredite ohne Ankündigung und Frist von Banken gekündigt werden? Was wenn dadurch ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG gemeldet wird? Das Oberlandesgericht hatte dazu eine Entscheidung zu treffen. Die Targobank AG & Co. KGaA muss den Schufa-Eintrag widerrufen.

Targobank AG & Co. KGaA muss Schufa-Eintrag widerrufen - Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet - Die Targobank AG & Co. KGaA kann nicht einfach Girovertrag fristlos kündigen und negativen Schufa-Eintrag veranlassen! So ein erstrittenes Urteil von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB für die betroffene Mandantin am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf

 

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Schufa und Kreditkündigung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB vertraten in einem Verfahren vor der Oberlandesgericht Düsseldorf eine ehemalige Kundin der Targobank AG & Co. KGaA. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Kündigung der geduldeten Überziehung unrecht war. Zugleich musste die negative Schufa korrigiert werden.

Rechtsanwältin Wiest: "Die Targobank hatte den Girovertrag mit einem Dispositionskredit der Kundin fristlos gekündigt und an die Schufa Holding AG ein vertragswidriges Verhalten gemeldet." Die betroffene Kundin führte bei der Targobank einen Girokontovertrag mit Dispositionskreditrahmen. Während der Vertragsbeziehungen kam es zu Überziehungen dieses Kreditrahmens. Woraufhin die Targobank lediglich von der Mandantin die Rückführung in den Dispositionskreditrahmen forderte. Hierzu setzte die Targobank keine Frist, sie bat lediglich um Rückführung der Überschreitung des Dispositionsrahmens innerhalb der nächsten Tage. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf setzte sich in seinem aktuellen Urteil vom 12.09.2014 umfangreich mit der Thematik "geduldete und nicht geduldete Überziehung eines Dispositionskreditrahmens" auseinander. Im Ergebnis kam das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Schluss, dass die Targobank die Überziehung nachträglich geduldet hat.


Geduldete und nicht geduldete Überziehung des Dispositionskreditrahmens - Kündigung nicht einfach möglich

Frau Wiest zu der Begründung des Gerichts wie folgt: "Sieht ein Kreditinstitut davon ab, den Girokunden zur unverzüglichen Rückführung der eigenmächtigen Überziehung aufzufordern oder räumt es ihm hierfür eine Frist ein, so kann hierin die nachträgliche Duldung der Überziehung liegen", so Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Rechtsanwältin Wiest hierzu weiter: "Nach Auffassung des OLG Düsseldorf steht die Duldung der Überziehung einer fristlosen Kündigung des Girokreditvertrages einhergehend mit der Kündigung des Dispositionskreditrahmens im Widerspruch. Duldet ein Kreditinstitut eine Überziehung, muss es vor der Kündigungserklärung noch eine Abmahnung aussprechen. Das OLG Düsseldorf machte in der Entscheidung deutlich, dass bei Duldung einer Überziehung kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Vielmehr war es der Targobank zuzumuten, eine fristgemäße Kündigung auszusprechen."

Negativer Schufa-Eintrag bei der Schufa Holding AG nicht gerechtfertigt - kein vertragswidriges Verhalten lag vor!

Die fristlose Kündigung durfte damit nicht der Schufa gemeldet werden. Der Mandantin war kein vertragswidriges Verhalten vorzuwerfen. Dies auch vor dem Hintergrund, weil die Mandantschaft sich telefonisch mit der Targobank in Verbindung gesetzt und angekündigt hatte, den Rückstand auszugleichen.


Fazit: Im Ergebnis führt damit eine Überziehung des Dispositionskreditrahmens nach derzutreffenden Auffassung des OLG Düsseldorfs nicht sofort zu einer fristlosen Kündigung.

Hat die Bank die Überziehung des Dispositionskreditrahmens geduldet und nicht eine sofortige Rückzahlung gefordert, kann sie sich gegenüber dem Kunden nicht auf ein vertragswidriges Verhalten berufen.

"Das OLG Düsseldorf machte zugleich deutlich, dass vor Einmeldung eines negativen Eintrags bei der Schufa Holding AG oder weiteren Auskunfteien alle Gesamtumstände abzuwägen sind. Hierbei hat die hat die Bank, damit auch die Targobank maßgeblich zu berücksichtigen, ob ihr das Fortführen der Geschäftsbeziehungen bis zum Ablauf der fristgemäßen Kündigung oder ob sie wirklich die Vertragsbeziehung durch eine fristlose Kündigung beenden muss. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn mit einer konkreten Zahlungsfrist zur Rückführung in den Dispositionsrahmen aufgefordert wurde", so Rechtsanwältin Danuta Wiest.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner konnten hier wieder einmal einer betroffenen Mandantin zu ihrem Recht bei ungerechtfertigtem Schufa-Eintrag verhelfen. Die Targobank durfte nicht melden. Die Meldung, dass die Vertragsbeziehungen aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens der Mandantin gekündigt wurden, hätte die Targobank in diesem Fall nicht melden dürfen.

 

Die Entscheidung ist rechtskräftig, weil eine Revision nicht zugelassen worden ist. Die damit verbotene Praxis der Banken des ruppigen Umgangs mit dem Kunden ist damit de facto beendet. Es bleibt aber abzuwarten, ob und wie sich die Banken an diese Leitentscheidung halten. Gebeutelte "Schufa-Opfer" können wieder Hoffnung schöpfen, weil viele Schufa-Einträge ungerecht sein werden.

 

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Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

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Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

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