Kündigung Kredit – Können Bank- und Sparkassenkunden Vorfälligkeitsentschädigungen abwehren?

Kündigung Kredit – Können Bank- und Sparkassenkunden Vorfälligkeitsentschädigungen abwehren?
24.09.2014258 Mal gelesen
Soll ein Kredit gekündigt werden oder sollen erhebliche Tilgungen vorgenommen werden, dann kann dies wegen Vorfälligkeitsentschädigungen teuer werden. Welche Rechte können Kreditnehmer den Forderungen von Banken und Sparkassen entgegensetzen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Wenn ein Bank - oder Sparkassenkunde einen Kredit aufnimmt, dann sind die Kosten des Kredits oftmals ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Entscheidung. Doch nicht alle Kreditkosten lassen sich so einfach erkennen wie der effektive Zinssatz. Denn im "Kleingedruckten" der Verträge finden sich meist Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen oder Bearbeitungsgebühren. Solche Klauseln können Kreditnehmer zusätzlich zu den ohnehin zu zahlenden Zinsen Geld kosten, wenn der Kredit bei der Sparkasse oder Bank nicht wie ursprünglich vereinbart abbezahlt werden soll, sondern eine Kündigung angestrebt wird oder erhebliche Tilgungen vorgenommen werden sollen.

 

Doch nicht jeder Bank- oder Sparkassenkunde möchte solche Forderungen einfach hinnehmen. Wenn betroffene Bankkunden Möglichkeiten suchen, wie sie sich gegen eine solche "Gebühren" wehren können, dann finden sich oft Hinweise auf den Widerruf des Kreditvertrags. Doch weshalb kann ein Widerruf überhaupt gegen eine Vertragsklausel helfen? Bei dem Widerruf handelt es sich um ein Recht des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmen, das bereist seit vielen Jahren im Gesetz festgeschrieben ist. Durch einen wirksamen Widerruf wird ein Vertrag nachträglich "beseitigt" - so als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Dementsprechend haben auch vertragliche Regelungen dann keine Grundlage mehr. Da Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Nichtabnahmeentschädigungen im Vertragswerk festgeschrieben werden, gibt es nach einem Widerruf keine Basis mehr, um diese einzufordern.

 

Wann kann ein Vertrag überhaupt widerrufen werden?

 

Doch dieser Weg funktioniert nur dann, wenn ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Wie ein Blick in die Widerrufsbelehrungen der meisten Kreditverträge zeigt, sind die Widerrufsfristen meist schon Jahre abgelaufen. Daher muss sich ein Ansatzpunkt für einen späteren, aber wirksamen Widerruf finden lassen. Hierfür kann die Widerrufsbelehrung überprüft werden. Genügt die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen, so kann ein Widerruf noch Jahre später wirksam erklärt werden.

 

Die gesetzlichen Anforderungen und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze stellen sehr hohe Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung. Jedoch ist es nicht einfach zu beurteilen, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt, Denn kleine Unterschiede in den Texten können erhebliche Auswirkungen haben. Beispielsweise kann schon die Verwendung des Wortes "frühestens" dazu führen, dass Zweifel bestehen, wenn die Frist konkret zu laufen begann. Solche Ungewissheiten verhindern jedoch ein Anlaufen der Widerrufsfrist. Bei der rechtlichen Bewertung kommt es daher besonders auf die verwendeten Unterlagen an. Es gibt jedoch nicht "den" Kreditvertrag oder "die" Widerrufsbelehrung - vielmehr setzen Banken und Sparkassen im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragswerke ein.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden, ob die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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