Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Schadensersatz, weil in Bankberatung nicht auf Schließungsrisiko hingewiesen wurde?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Schadensersatz, weil in Bankberatung nicht auf Schließungsrisiko hingewiesen wurde?
19.09.2014215 Mal gelesen
Die Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return ist bereits in vollem Gange. Doch manche Anleger stellen sich immer noch die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können, weil sie von der Schließung überrascht wurden. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (WKN: SEB1AB, ISIN: DE000SEB1AB7) müssen sich wegen der Ende 2013 gestarteten Abwicklung des offenen Dachfonds ein weiteres Mal in Geduld üben. Die die Liquidation des aufgelösten Fonds soll bis ins Jahr 2017 andauern. Doch obwohl seitdem bereits zwei Ausschüttungen geleistet wurden, will nicht jeder Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return ein weiteres Mal abwarten. Denn die Schließung zu Beginn des Jahres 2012 ist nach wie vor ein wunder Punkt für die betroffenen Anleger.

 

Dies zeigt sich in Anlegeranfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Es wird auch noch Monate nach dem Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (und dessen Schwesterfonds) regelmäßig gefragt, ob wegen der Schließung und der späteren Auflösung Schadensersatz gefordert werden könne. Dass es grade bezüglich des Schließungsrisikos entsprechende Ansatzpunkte gibt, wurde vom Bundesgerichtshof in zwei Ende April 2014 ergangenen Urteilen bestätigt.

 

Mangelnde Aufklärung in der Anlageberatung über Schließungsmöglichkeit als Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche

 

Es musste höchstrichterlich entschieden werden, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung darauf hinweisen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Der Bundesgerichtshof begründete bejahrte eine solche Aufklärungspflicht, da die Aussetzung der Anteilsrücknahme eine grundlegende und damit aufklärungspflichtige Ausnahme von der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei, die einen offenen Fonds kennzeichnete. (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13)

 

Es fällt auf, dass die den Urteilen beschriebene Situation jener bei dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sehr ähnlich ist. - denn auch dieser offene Fonds war von einer Aussetzung betroffen, was so manchen Anleger überraschte. Können betroffene Anleger des Dachfonds von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs profitieren? Direkt anwendbar sind die beiden Bundesgerichtshofsentscheidungen auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds nicht. Aber sowohl Dachfonds als auch offene Immobilienfonds beruh(t)en auf sehr ähnlichen Gesetzesregelungen und Grundprinzipien - insbesondere die Grundregel der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit und die Ausnahme der Schließung ist bei beiden offenen Fondsarten anzutreffen. Es gibt also Parallelitäten.

                                           

Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return investierten, wissen möchten, ob sie Schadensersatz - insbesondere wegen möglicher Defizite bei einer "Umschichtungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung - fordern können, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, dessen Schwesterfonds sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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