MS Deutschland: Gläubigerversammlung am 8. Oktober

MS Deutschland: Gläubigerversammlung am 8. Oktober
10.09.2014811 Mal gelesen
Die Betreibergesellschaft der MS Deutschland, besser als „das Traumschiff“ bekannt, lädt die Anleihegläubiger am 8. Oktober zur Gläubigerversammlung ein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Zeichner der MS Deutschland-Anleihe ist das Traumschiff wohl längst kein Luxus-Liner mehr. Nun werden sie von der Betreibergesellschaft zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober eingeladen. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll ein finanzielles Restrukturierungskonzept bei der Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. präsentiert werden. Dabei geht es wohl um die Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung bis zum 30. Juni 2015 und um den vorübergehenden Verzicht auf die Kündigungsrechte. Zudem sollen die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen.

Die im Jahr 2012 platzierte Mittelstandsanleihe (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) ist mit 6,875 Prozent verzinst und läuft bis 2017. Doch mit dem Geld der Anleger seien in erster Linie alte Kredite bezahlt worden, berichtet das Handelsblatt. Nun soll ein finanzielles Restrukturierungskonzept auf die Beine gestellt werden. Ob es dabei bei der vorübergehenden Stundung der Zinsen bleibt, ist fraglich. Möglich ist auch, dass die Anleihegläubiger weitere Einschnitte in Kauf nehmen sollen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat die Rating-Agentur Feri die Bonitätsnote der Anleihe kürzlich um drei Stufen von BB- auf B- gesenkt. Offenbar gibt es Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der MS Deutschland.
In dieser schwierigen Situation können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Situation analysieren und die Folgen für die Anleger abschätzen kann. Die MS Deutschland-Anleihe ist nicht die erste Mittelstandsanleihe, bei der Anleger mit hohen Zinsen gelockt wurden und am Ende finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen.

Daher sollte geprüft werden, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zudem sollte der Verkaufsprospekt genau unter die Lupe genommen werden. Unvollständige oder falsche Angaben können ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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