In rund 1 ½ Wochen wird es für Anleger, die in die 7,5%-Anleihe der travel24.com AG (WKN: A1PGRG; ISIN: DE000A1PGRG2) investierten, interessant. Denn am 17.09.2014 steht die jährliche Zinszahlung der Anleihe an. Dieser an und für sich recht alltägliche Vorgang hält angesichts der neuerlichen Ereignisse bei der travel24.com AG dennoch einige Spannung für die Anleger bereit. Die Herausgeberin der travel24-Anleihe hat ein weiteres Mal für unerfreuliche Schlagzeilen gesorgt: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung beanstandete den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und den dazugehörigen Lagebericht.
Im Einzelnen monierte die Prüfstelle, dass die Auswirkungen der Kündigung eines wichtigen Vertrags auf den Geschäftsbetrieb im Jahr 2012 nicht zutreffend wiedergegeben worden seien. Auch sei für Bewertung des Zeitwerts der Unternehmensanleihe eine falsche Bewertungsgrundlage herangezogen worden. Des Weiteren greift die Prüfstelle auch die Darstellung an, dass konzerninterne Geschäfte wie mit Dritten abgeschlossen werden würden. Denn der Vorstand der travel24.com AG werde von der Muttergesellschaft Unister bezahlt, ohne dass die travel24.com AG dies finanziell angelastet werde.
Ob und wlche konkreten Konsequenzen und Auswirkungen diese Geschehnisse haben werden, muss sich noch zeigen. Dennoch kommt der Zinszahlung am 17.09.2014 eine besondere Signalwirkung zu. Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger spannend bleiben. Denn es ist erst rund ein Drittel der regulären fünfjährigen Laufzeit der travel24.com-Anleihe abgelaufen. Wenn Anleger, die in die 7,50%-Anleihe der travel24.com AG investierten angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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