Insolvenz der Mox Telecom AG

Insolvenz der Mox Telecom AG
03.09.2014285 Mal gelesen
Die Mox Telecom AG hat am 17.06.2014 beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Gleichzeitig wurde die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Nach Auskunft des Unternehmens sind Kredite in Höhe von ca. EUR 30 Mio. von Bankenseite nicht verlängert worden.

Deshalb drohe die Zahlungsunfähigkeit. Mit Hilfe eines Sanierungsplanes will das Unternehmen nach eigenen Angaben neue Finanzierungsmodelle erarbeiten und sich restrukturieren. Hierbei könnten Anlegern von Schuldverschreibungen und Aktien Verluste drohen. 

Der Schritt des Unternehmens kommt aus Anlegersicht überraschend. Noch im September 2013 hatte die Rating-Agentur Creditreform das Unternehmen mit der Note "BBB" eingestuft und dem Unternehmen eine "stark befriedigende Bonität" bescheinigt. Für das Geschäftsjahr 2013 hatte der Anbieter für Telefondienstleistungen für Migranten u. a. in Europa, Asien und den USA noch im Mai 2014 auf steigende Umsatzerlöse und Erträge für 2013 (Umsatz EUR 281,5. Mio. und EBIT 10,3 Mio.) verwiesen. Derzeit lässt der Geschäftsbericht der MOX Telecom AG sowie ein Termin für die Hauptversammlung der Aktionäre für das Geschäftsjahr 2013 auf sich warten.

Anleihegläubiger hatten dem Unternehmen im Jahr 2012 Kapital in Höhe von bis zu EUR 35 Mio. mit der über ein Volumen von EUR 35 Mio., aufgeteilt in 35.000 nicht nachrangige, börsennotierte Schuldverschreibungen mit der WKN A1RE1Z über einen Nennbetrag von EUR 1.000,00 gegen eine jährliche Verzinsung von 7,25 % zur Verfügung gestellt. Der Nennbetrag ist laut Anleihebedingungen erst zum 02.11.2017 fällig. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, steht den Anleihegläubigern laut den Anleihebedingungen das Recht der Kündigung der Anleihe zu. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Anleihegläubigern im Rahmen der offensichtlich geplanten Restrukturierung einschneidende Maßnahmen wie der Verzicht auf Zinsen, die Verlängerung der Laufzeit oder die Reduzierung des Rückzahlungsanspruches vorgeschlagen werden.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist ein Sanierungsverfahren unter Insolvenzschutz. Es gibt dem Schuldner die Möglichkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit Vollstreckungsschutz in Eigenverwaltung innerhalb von maximal drei Monaten einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Dabei geht es vor allem darum, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich mit den Gläubigern im Rahmen dieses Sanierungsplanes zu einigen, um ein reguläres Insolvenzverfahren abzuwenden.

Am 17.06.2014 hat die Mox Telecom AG einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt. Gleichzeitig hat das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat nun zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren vorliegen. Ist dies nach Ansicht des Gerichtes der Fall, setzt das Gericht der Gesellschaft eine Frist zur Vorlage eines Sanierungsplanes und setzt einen vorläufigen Sachwalter ein.

Was bedeutet der Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens für die Anleihegläubiger?

Sollte das Gericht dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren stattgeben, gehen wir davon aus, dass das Unternehmen kurzfristig auf die Anleihegläubiger zukommen wird. Es ist zu erwarten, dass man im Rahmen der geplanten finanziellen Restrukturierung die Anleihegläubiger als eine große Gläubigergruppe um Zustimmung zu einer Änderung der Anleihebedingungen bitten wird. Wie sich in ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit gezeigt hat, könnten die Anleihegläubiger beispielsweise zu einer Stundung oder einem Verzicht auf Zinszahlungen, zu einem Verzicht auf einen Teil der Anleiheforderung aufgefordert werden.

Die Anleihebedingungen sehen eine Abstimmung ohne eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger vor. Auf Verlangen von 5% des ausstehenden Anleihekapitals können die Anleihegläubiger jedoch die Einberufung einer Gläubigerversammlung aus wichtigem Grund oder zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters erzwingen. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, um nähere Informationen zu erhalten.

Aus diesem Grund sollten die Anleihegläubiger sich in jedem Fall organisieren und ihre Rechte in dem nun bevorstehenden Sanierungsverfahren wahrnehmen.

Für betroffene Anleihegläubiger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.

Zur Registrierung bitten wir Sie, den nachstehenden Fragebogen herunterzuladen, auszufüllen und an uns per E-Mail, Fax oder per Post zu übersenden.

Fragebogen Registrierung Mox Telecom

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