Schneekoppe-Anleihe: Was kommt auf die Anleger nach der Insolvenz zu?

Schneekoppe-Anleihe: Was kommt auf die Anleger nach der Insolvenz zu?
19.08.2014322 Mal gelesen
Die Schneekoppe Lifestyle GmbH (ehemals Schneekoppe GmbH & Co. KG) hatte in der jüngsten Zeit nicht nur positive Presse zu verzeichnen. Was können Anleger, die in Schneekoppe Anleihen investierten, angesichts der Insolvenzanmeldung unternehmen?

Es gibt Schlagzeilen, die Anleger nicht gerne lesen. Im Fall der Naturkostherstellers Schneekoppe Lifestyle GmbH erreichte die Anleger im Lauf der vergangenen Tage die unerfreuliche Nachricht, dass das Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht antreten musste. Die Schneekoppe Lifestyle GmbH befindet sich seit dem 08.08.2014 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - genauer in einem "Schutzschirmverfahren" nach § 270 b der Insolvenzordnung.

 

Was bedeutete dies für die Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe (WKN: A1EWHX; ISIN: DE000A1EWHX9) investierten. Wie es konkret bei dem Unternehmen weitergehen wird, wird in den kommenden drei Monaten heraus kristallisieren. Denn die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat nun im Rahmen des Schutzschirmverfahrens drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Ein solcher Sanierungsplan kann beispielsweise eine finanzielle Beteiligung der Anleger an der Rettung des Unternehmens vorsehen. Doch derzeit ist noch nichts entschieden.

 

Doch unabhängig - oder gerade wegen - der derzeit noch ungewissen weitern Entwicklung im Fall der Schneekoppe-Anleihen kann bereits die jetzige Situation für betroffene Anleger belastend sein. Denn sie sehen sich mit den rechtlichen Fragen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und den möglichen Konsequenzen für ihre Kapitalanlagen konfrontiert. Anleger, die in dieser Situation professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer tätig, welcher selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Mehr Informationen zu der Schneekoppe-Anleihe befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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