HCI Euroliner II in Nöten: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Jork Ruler und MS Jork Reliance eröffnet

HCI Euroliner II in Nöten: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Jork Ruler und MS Jork Reliance eröffnet
19.08.2014215 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger des Dachfonds HCI Euroliner II. Wie das fondstelegramm berichtet, hat das Amtsgericht Neumünster die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Container-Feeder Schiffe MS Jork Ruler (Az.: 93 IN 47/14) und MS Jork Reliance (Az.:93 IN 46/14) eröffnet.

Die Anleger müssen im Fall der Insolenz den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Der 2006 aufgelegte Dachfonds von HCI Euroliner II konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nun droht er sogar endgültig zu scheitern. Die betroffenen Anleger können aber immer noch versuchen, ihr Geld zu retten und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. "Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen für Schadensersatz nicht schlecht", macht Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, Hoffnung.

Denn erfahrungsgemäß sei die Anlageberatung in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß verlaufen. So seien Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sei, auch immer wieder Anlegern empfohlen worden, die ausdrücklich auf Sicherheit bedacht waren. "Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sind aber keineswegs sichere Kapitalanlagen. Sie sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger mit dem Totalverlust enden können. Von daher sind sie für sicherheitsbewusste Anleger die falsche Anlageform", erklärt Cäsar-Preller. Doch diese Risiken wurden im Beratungsgespräch oft genug ignoriert. "Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch zwingend eine umfassende Risikoaufklärung. Und es gilt immer noch der Grundsatz, dass die Anlage auch zum Profil des Anlegers passen muss", so Cäsar-Preller.

Außerdem hätten die Banken auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. Cäsar-Preller: "Aber auch das ist erfahrungsgemäß oft nicht geschehen. Der BGH hat allerdings entschieden, dass der Kunde über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen in Kenntnis gesetzt werden muss, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Wurden sie verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de