Infinus-Gruppe: Insolvenzverfahren über Vermögen des FuBus-Gründers eröffnet

Infinus-Gruppe: Insolvenzverfahren über Vermögen des FuBus-Gründers eröffnet
07.08.2014949 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers der Future Business KGaA (FuBus) wurde am Amtsgericht Dresden eröffnet. Damit ist das Verfahren nicht mehr vorläufig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei den Ermittlungen im Skandal rund um die Infinus-Gruppe Ende 2013 wurden mehrere Personen festgenommen. Auch der Gründer der Future Business KGaA (FuBus) sitzt in Untersuchungshaft. Gegen ihn und weitere Verdächtige wird u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Rund 40.000 Anleger sollen davon betroffen sein.

Nun wurde das Insolvenzverfahren gegen den FuBus-Gründer und persönlich haftenden Hauptgesellschafter eröffnet. Sein Vermögen wird auf rund 15 Millionen Euro geschätzt. Neben Bargeld zählen dazu u.a. Immobilien, Gold, Autos, Lebens- und Rentenversicherungen oder Unternehmensbeteiligungen. Der Insolvenzverwalter wird umgehend mit der Verwertung des Vermögens beginnen. Die Gläubiger werden bis Ende September 2014 durch den Insolvenzverwalter informiert, wie und wann sie ihre Forderungen anmelden können.

Forderungen müssen frist- und formgerecht angemeldet werden und gut begründet sein. Dabei kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt behilflich sein. Darüber hinaus kann er die betroffenen Anleger auch im weiteren Insolvenzverfahren begleiten. Zudem müssen Anleger ihre Hoffnung nicht nur auf das Insolvenzverfahren setzen. Da die Insolvenzquote wahrscheinlich nicht ausreichen wird, um ihre Forderungen zu bedienen, können sie auch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein.

Ein Ansatzpunkt ist eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger über die Funktionsweise ihrer Kapitalanlage und auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kann auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Waren die Angaben im Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft oder unvollständig, konnte sich der Anleger kein konkretes Bild von der Kapitalanlage machen. Die mittelfristige und langfristige Rentabilität des Geschäftsmodells sowie die Prospektangaben wurden auch vom Insolvenzverwalter schon angezweifelt. Schadensersatzansprüche können auch während des laufenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

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