Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Auch nach dem Fondsaus kann Anlageberatung als Ansatzpunkt für Schadensersatz dienen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Auch nach dem Fondsaus kann Anlageberatung als Ansatzpunkt für Schadensersatz dienen
04.08.2014204 Mal gelesen
Nachdem den Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P vor 8 Monaten das Aus ereilte, wird die Abwicklung noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Für betroffene Anleger kann sich die Frage stellen, ob sie Schadensersatz fordern können. Gibt es Ansatzpunkte?

Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P hatte in den vergangenen Monaten einige Schwierigkeiten zu bewältigen. Der offene Dachfonds setzte zunächst die Anteilsrücknahme aus. Die Schließung mündete Ende 2013 in das endgültige Aus. Nun müssen sich die Anleger mit der bis ins Jahr 2017 andauernde Liquidation befassen. Da die langwierige Abwicklung erst an ihrem Anfang steht, machen sich manchen Anleger Gedanken über rechtliche Alternativen wie etwa Schadensersatzansprüche.

 

Dass solche Gedanken nicht fernliegende sind, zeigte sich u.a. durch entsprechende Anfragen von betroffenen Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Insbesondere wenn Anleger von der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P überrascht wurden, taucht die Frage nach Schadensersatzansprüchen auf. Dies zeigt sich auch in Gerichtsprozessen, die von enttäuschten Anlegern mit den Banken geführt werden, die seinerzeit zur Investition in einen bestimmten offenen Fonds rieten.

 

BGH: Mangelnde Aufklärung über Schließungsrisiko als Ansatzpunkt für Schadensersatz

 

Da nicht jedem Anleger vor der Schließung bewusst war, dass offene Fonds geschlossen werden können, musste geklärt werden, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung auf diese Möglichkeit hinweisen mussten. Seit April 2014 ist diese Rechtsfrage hinsichtlich offener Immobilienfonds höchstrichterlich geklärt: In der Anlageberatung musste ein Hinweise ergehen, dass offene Fonds geschlossen werden können - denn es handele sich um eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz, dass Fondsanteilen immer zurückgegeben werden konnten, so der Bundesgerichtshof (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Können Anleger, die in einen Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P investierten, aus diesen Urteilen selbst (Schadensersatz)Ansprüche ableiten? Zunächst ist festzuhalten, dass Anlegern im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche zustehen. Die im Frühjahr 2014 ergangenen Urteile können zwar nicht direkt auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds angewendet werden, da sie sich (auch) auf die gesetzlichen Regelungen für offene Immobilienfonds beziehen. Jedoch gibt es weitreichende Gemeinsamkeiten bei den Grundprinzipien und Gesetzesregeln der offenen Immobilienfonds und der offene Dachfonds. So zum Beispiel ist bei beiden Fondsarten eine Aussetzung der Anteilsrücknahme und -ausgabe möglich.

 

Einzelfall entscheidet, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können

 

Da ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung bei den konkreten Defiziten und Fehler eines Beratungsgesprächs anknüpft, muss dennoch in jedem Einzelfall überprüft werden, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können. Denn es muss geklärt werden, ob im Einzelfall tatsächlich Beratungsfehler vorliegen und ob dieses erfolgreich geltend gemacht werden können. Dass über grundlegende Eigenschaften einer Fondsart (wie beispielsweise das Schließungsrisiko offener Fonds) aufgeklärt werden musste, zeigt sich anhand der BGH-Urteile. Doch es gibt auch noch weitere Pflichten, die in einem Beratungsgespräch beachtet werden müssen.

 

Wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P Zweifel hegen, ob ihre Anlageberatung bzw. "Übertragungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung ordnungsgemäß ablief, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann im Einzelfall ausgelotet werden, ob es in der konkreten Anlageberatung Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gibt und ob diese durchsetzbar sind. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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