Geschlossene Fonds: Ist jede Geldforderung berechtigt oder können Anleger Ansprüche ihrer Kapitalanlage abwehren?

Geschlossene Fonds: Ist jede Geldforderung berechtigt oder können Anleger Ansprüche ihrer Kapitalanlage abwehren?
28.07.2014247 Mal gelesen
Geschlossener Fonds sind von wirtschaftlichem Erfolg abhängig – doch nicht jeder Fonds kann die einstigen Prognosen erfüllen. Für Anleger kann dies bedeuten, dass ihre Kapitalanlage Geld benötigt und dieses von ihnen fordert. Können sich Anleger in solchen Fällen wehren?

Ein geschlossener Fonds ist nicht nur eine Kapitalanlage - eine solche Investition ist die Beteiligung an einem Unternehmen. Diese Facette eines geschlossenen Fonds wird Anlegern oftmals erst dann bewusst, wenn der wirtschaftliche Erfolg nicht wie prognostiziert eintritt. Befindet sich ein Fonds in einer finanziell schwierigen Lage, dann wendet sich das Management nicht nur an die Banken, sondern auch an die "Inhaber" - die Anleger. Oftmals erhalten die betroffenen Anleger lange Schreiben, in welchen die Probleme geschildert werden und die Anleger um eine finanzielle Unterstützung gebeten werden. Da nicht jedes Rettungskonzept auf freiwilligen finanziellen Beiträgen beruht, kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie Geldforderungen eines geschlossenen Fonds abwehren können.

 

Da in den vergangenen Jahren die Anleger verschiedener Schiffsfonds, Medienfonds und teilweise auch Immobilienfonds mit Geldforderungen konfrontiert wurden, musste vor Gericht geklärt werden, ob die Geldforderungen berechtigt sind oder nicht. Einige dieser Prozesse gelangten sogar zum Bundesgerichtshof - unter anderen hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Schiffsfonds "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückfordern kann. Nach einer Prüfung der Verträgen des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Unterschiedliche Begründungen für die Geldforderungen sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten

 

Die Anleger des Schiffsfonds konnten die Forderungen ihrer Kapitalanlage abwehren. Doch damit ist die Frage, ob ein geschlossener Fonds von Anleger Geld fordern kann, nicht abschließend geklärt. Denn die Geldforderung eines Unternehmens kann auch auf andere rechtliche Begründungen gestützt werden. Beispielsweise kann ein Fonds sich auf handelsrechtlichen Vorschriften beziehen (§ 172 HGB) und Ausschüttungen zurückfordern. Es gibt auch Fonds, die Forderungen an ihre Anleger weiterreichen. Doch damit noch nicht genug. Gerät der Fonds in die Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger herantreten.

 

Schon diese grobe Skizzierung lässt erahnen, dass es sich wegen der unterschiedlichen Begründungsvarianten um ein komplexes Thema handelt. Da die verschiedenen Begründungen einer Geldforderung in rechtlicher Hinsicht sehr unterschiedlich zu beurteilen sind und auch jeder Fonds über eigene Verträge verfügt, gibt es auch keine Lösung, die für alle Fälle gültig ist. Die beiden BGH-Urteile aus dem vergangenen Jahr verdeutlichen jedoch, dass nicht jede Forderung bestandskräftig ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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