Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Welche rechtlichen Ansprüche können Anleger nach der Fondsauflösung noch geltend machen?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Welche rechtlichen Ansprüche können Anleger nach der Fondsauflösung noch geltend machen?
18.07.2014210 Mal gelesen
Nachdem sich das Schicksal des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P entschied hat, kann sich für betroffene Anleger die Frage nach Schadenersatz stellen – insbesondere dann, wenn sie von der Schließung überrascht wurden. Für jene Anleger bieten zwei aktuelle BGH-Urteile Perspektiven.

Die Anleger des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P müssen auf zwei für ihre Kapitalanlage wenig erfreuliche Jahre zurückblicken. Nachdem der Dachfonds Anfang 2012 geschlossen wurde, folgte Ende letzten Jahres die Auflösung des Fonds. Dem auf offene Immobilienfonds spezialisierten Dachfonds war eine Krise bei den Zielfonds zum Verhängnis geworden. In den vergangenen Jahren wurden etliche offene Immobilienfonds geschlossen und später auch aufgelöst.

 

Mittlerweile befindet sich der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P in der bis ins Jahr 2017 andauernden Liquidation. Jedoch möchten sich nicht alle betroffenen Anleger mit dieser Entwicklung abfinden. Insbesondere dann, wenn sie erst bei der konkreten Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P erfuhren, dass eine Aussetzung der Anteilsrücknahme überhaupt möglich ist. Dies zeigt sich immer wieder bei Anleger-Anfragen wegen des Dachfonds und dessen Schwesterfonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass nicht jedem Anleger zuvor bekannt war, dass ein offener Fonds geschlossen werden kann.

 

Wenn sich Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P über Schadensersatzforderungen Gedanken machen, dann sind sie mit solchen Gedanken nicht allein Dass auch andere, von Schließungen betroffene Anleger deswegen Ansprüche geltend machten, zeigt sich bei Gerichtsprozesse. Enttäuschte Anleger streiten sich vor Gericht mit den beratenden Banken darüber, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen verschiedene solche Klageverfahren für betroffene Anleger.

 

BGH klärte im April 2014 grundlegende Frage zur Aufklärung über das Schließungsrisiko

 

Bei Anlegerprozessen wegen offener Fonds wird immer wieder darum gestritten, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass eine offene Fonds die Anteilrücknahme aussetzen kann bzw. ob sie dies hätten tun müssen. Diese Streitfrage ist nun hinsichtlich offener Immobilienfonds höchstrichterlich geklärt worden. Da die Fondsschließung eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabe von Fondsanteilen ist, mussten Anleger bereits in der Anlageberatung auf die Schließungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden, so der Bundesgerichtshof (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Wie können Urteile zu den Aufklärungspflichten bei offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein? Eine direkte Anwendung auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds scheidet aus. Jedoch weisen offene Dachfonds wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P fast dieselben Grundprinzipien wie offene Immobilienfonds auf und die gesetzlichen Grundlagen beider Fondsarten sind dementsprechend auf sehr ähnlich. Es gilt jeweils Grundsatz, dass Fondsanteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.

 

Es kommt auf den Einzelfall an

 

Ob Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P erfolgreich Schadensersatz fordern können, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn eine Anlageberatung bzw. "Übertragungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung Fehler aufwies (z. B. weil auf das Schließungsrisiko nicht hingewiesen wurde), dann liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor.. Wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P angesichts der bis Juni 2017 andauernden Liquidation wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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