Was können Anleger eines geschlossenen Fonds tun, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?

Was können Anleger eines geschlossenen Fonds tun, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?
18.07.2014181 Mal gelesen
Eine Kapitalanlage soll Renditen einbringen und nicht Geld kosten. Doch für die Anleger geschlossener Fonds kann dieses Szenario Wirklichkeit werden. Was können Anleger unternehmen, wenn sie Geld zurückzahlen sollen?

Nicht jedem geschlossenen Fonds ist der Erfolg vergönnt, der zu Beginn prognostiziert wurde. Gerät der Fonds in eine finanzielle Schieflage, dann kann dies zur Folgen haben, dass sich Anleger nicht mit Auszahlungen, sondern mit finanziellen Forderungen ihrer Kapitalanlage auseinandersetzen müssen. Einige geschlossene Fonds setzten in solchen Fällen auf Sanierungskonzepte mit einem freiwilligen Anlegerbeitrag. Doch nicht in jedem Fall haben die Anleger die Wahl, ob sie weiteres Geld geben wollen. Da bisweilen erhebliche Beträge gefordert werden, kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie sich zur Wehr setzen können.

 

In den vergangenen Jahren und auch aktuell mussten sich bereits die Anleger verschiedener Schiffs-, Medien- aber auch Immobilienfonds mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen. Dies führte wiederum zu Gerichtsprozessen zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern. Auch der Bundesgerichtshof musste sich bereits Streitigkeiten wegen der Rückforderungen von Ausschüttungen befassen. Das oberste Gericht hatte über den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden, der Ausschüttungen zurückforderte und dies damit begründete, dass es sich bei den Ausschüttungen um Darlehen gegenüber den Anlegern gehandelt habe. Der Bundesgerichtshof verneinte die Forderung der Fondsgesellschaft, denn in Verträgen finde sich keine Rechtsgrundlage für eine so begründete Rückforderung (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Geldforderungen geschlossener Fonds können auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen, die rechtlich unterschiedlich zu behandeln sind

 

Nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen ist vor Gericht bestandskräftig. Dennoch handelt der Rückforderungen einer "darlehenshalber" gewährten Ausschüttung nur um eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie geschlossene Fonds solche Forderungen gegenüber Anlegern begründen können. Andere geschlossene Fonds stützen sich auf handelsrechtliche Vorschriften und reichen Forderungen an die Anleger weiter. Andere Anleger werden von den Fondsgesellschaften aufgefordert, ihre Einlage wieder "aufzufüllen". Es kann sogar der Insolvenzverwalter eines insolventen Fonds an die Anleger herantreten und Auszahlungen zurückfordern.

 

Wie schon anhand dieser unterschiedlichen Konstellationen und Ansatzpunkte erkennen lässt, ist das Thema komplex. Da die rechtlichen Grundlagen der Rückforderungen unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für alle Fälle. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Forderung bestandskräftig ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds (fach)anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen.


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