Geschlossene Fonds. Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?

Geschlossene Fonds. Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?
16.07.2014177 Mal gelesen
Eine Kapitalanlage soll Renditen einbringen und nicht Geld kosten. Doch für die Anleger geschlossener Fonds kann dieses Szenario Wirklichkeit werden. Was können Anleger unternehmen, wenn sie Geld zurückzahlen sollen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Wenn ein geschlossener Fonds in finanziell schwieriges Fahrwasser gerät, dann bringt dies für die betroffenen Anleger oftmals deutlich spürbare Konsequenzen mit sich. Sie erhalten lange Schreiben der Fondsgesellschaften, in welchen Sanierungskonzepte vorgestellt werden. Einige geschlossene Fonds setzten auf eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Anleger. Andere Anleger müssen sich mit Zahlungsaufforderungen auseinandersetzen. In letzterem Fall stellte sich für die betroffenen Anleger dann die Frage, ob sie bezahlen müssen oder ob sie sich wehren können.

 

Da solche Rückforderungen bisweilen erhebliche Beträge ausmachen, setzten sich betroffene Anleger zur Wehr. Dies führte wiederum zu Gerichtsprozessen zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern. Die Streitigkeiten wegen der Rückforderungen von Ausschüttungen durch geschlossene Fonds beschäftigten bereits den Bundesgerichtshof. Das Gericht hatte über den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden, der Ausschüttungen zurückforderte und dies damit begründete, dass es sich bei den Ausschüttungen um Darlehen gegenüber den Anlegern gehandelt habe. Der Bundesgerichtshof verneinte die Forderung der Fondsgesellschaft. Den der Beteiligung zugrundeliegenden Verträge könne keine Rechtsgrundlage für eine so begründete Rückforderungen entnommen werden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist. Dennoch handelt es sich bei der Rückforderungen einer "darlehenshalber" gewährten Ausschüttung nur um eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie geschlossene Fonds solche Forderungen gegenüber Anlegern begründen können. Andere geschlossene Fonds stützen sich auf handelsrechtliche Vorschriften und reichen Forderungen an die Anleger weiter. Andere Anleger werden von den Fondsgesellschaften aufgefordert, ihre Einlage wieder "aufzufüllen".

 

Wie schon anhand dieser verschiedenen rechtlichen Ansatzpunkte erkennen lässt ist das Thema "Rückforderung von Ausschüttungen" komplex. Da die rechtlichen Grundlagen der Rückforderungen unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für alle Fälle. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, entsprechende Forderungen (fach)anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen


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