Prokon News: Vorentscheidung über den Insolvenzplan

Prokon News: Vorentscheidung über den Insolvenzplan
14.07.2014527 Mal gelesen
Am 22.07.2014 findet in Hamburg die Gläubigerversammlung der Prokon statt. Im Vorfeld werden die Prokon Anleger mit den widersprüchlichen Aussagen zu den Sanierungsplänen der Prokon konfrontiert.

Mit der Wahl des Insolvenzverwalters Dr. Penzlin könnte die Vorentscheidung für sein Konzept zur Sanierung nur der Kernbereiche der Prokon gefällt werden. Welche Sanierungskonzepte gibt es? Und welches Konzept ist das Beste?

Ist über den zukünftigen Insolvenzplan der Prokon schon entschieden?

Diesen Eindruck vermitteln Pressemitteilungen der letzten Tage. Dabei hat die Gläubigerversammlung das letzte Wort. Aus vielen Berichten war zu entnehmen, dass sich die drei wichtigen Gläubigergruppen mit dem Insolvenzverwalter Dr. Penzlin über die Fortsetzung des Unternehmens einig sind und dass damit über die Zukunft der Prokon schon entschieden sei. Man habe sich auf einen Insolvenzplan geeinigt. Danach soll nur der Kernbereich Windenergie erhalten bleiben. Alle anderen Tätigkeitsfelder der Prokon werden abgestoßen, so heißt es.

Wer sind die Gläubigergruppen der Prokon? Wahl des Insolvenzverwalters!

Diese Nachrichten werden viele Anleger irritieren, die sich nicht durch die SDK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, die Freunde der Prokon und die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, vertreten sehen. Das sind nämlich die oben genannten wichtigen Gläubigergruppen. Bilden diese Gruppen die Mehrheit der Anleger?

Keine Entscheidung in der Prokon Gläubigerversammlung über Sanierungsplan?

Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters soll am 22.8.2014 allerdings kein Sanierungsplan für die Prokon beschlossen werden. Der Insolvenzverwalter will lediglich die Gläubigerversammlung um den Auftrag bitten, einen in den Grundzügen auf die Kernkompetenz Windenergie beschränkten Insolvenzplan zu erstellen. Darüber soll in einer gesonderten Gläubigerversammlung im Frühjahr 2015 entschieden werden. Das mutet sonderbar an! Also ist die Wahl des Insolvenzverwalters die Richtungsentscheidung für den Sanierungsplan.

Gibt es einen alternativen Insolvenzplan?

Eine unbekannte Größe spielt auch die Anlegergruppe um Carsten Rodbertus. Äußerst rührig wirbt Rodbertus für einen eigenen alternativen Insolvenzplan, der im Gegensatz zum Insolvenzplan des Insolvenzverwalters Penzlin, einen weitgehenden Erhalt der Prokon als führendes Unternehmenim Bereich der regenerativen Energien durchsetzen möchte. Der Insolvenzplan von Penzlin will die Prokon zwar auch erhalten, die Prokon soll sich aber nur auf die Kernkompetenz Windenergie beschränken. Alle anderen Unternehmensteile sollen verkauft werden. Mit dem Insolvenzplan von Penzlin wird die Möglichkeit eröffnet, den Anlegern relativ schnell Geld auszuzahlen. Von mindestens30% bis maximal 60 % ist die Rede.

Deutlich höhere Quote bei alternativem Insolvenzplan!

Der Insolvenzplan von Rodbertus verspricht den Anlegern eine Quote von bis zu 90 %. Allerdings braucht sein Insolvenzplan für die Umsetzung einen längeren Zeitraum. Danach sollen Anleger, die sich nicht weiter an der Prokon beteiligen wollen, nach drei Jahren 90 % ihrer Einlage zurückerhalten. Inwieweit Visionär Rodbertus seine Anhänger mit seinen Visionen mobilisieren kann, bleibt allerdings abzuwarten.

Wetten auf die Zukunft

Beide Insolvenzpläne haben die gleiche Schwäche: Sie sind Wetten auf die Zukunft und die ist nur sehr eingeschränkt vorhersehbar. Erforderlich wäre allerdings, dass die Prokon Anleger über das alternative Konzept von Rodbertus abstimmen können, bevor der Insolvenzverwalter gewählt wird. Wer soll das alternative Konzept umsetzen? Penzlin sicherlich nicht! Die Entscheidung fällt mit der Wahl des Insolvenzverwalters! In einer Mitteilung hat Carsten Rodbertus erklären lassen, dass er in dem alternativen Insolvenzplan der Prokon weder Gesellschafter noch Geschäftsführer sein will.

Resch Rechtsanwälte:  Bundesweiter Anlegerschutz seit 1986.                                                                        

Rechtsanwalt Jochen Resch nimmt in Vertretung für zahlreiche Anleger an der Gläubigerversammlung der Prokon am 22.07.2014 in Hamburg teil. Er bietet allen Anlegern an, sich kostenlos durch Resch Rechtsanwälte vertreten zu lassen.

Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie an unter 030  8859770 oder schicken eine auf Resch Rechtsanwälte ausgefüllte Vollmacht zu.