Näherrückende PROKON-Gläubigerversammlung bestimmt über Zukunft des Unternehmens und ist daher wichtig

Näherrückende PROKON-Gläubigerversammlung bestimmt über Zukunft des Unternehmens und ist daher wichtig
08.07.2014279 Mal gelesen
In rund zwei Wochen werden im PROKON-Insolvenzverfahren bei der Gläubigerversammlung wichtige Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. Aus diesem Grund sollten Genussrechte-Inhaber diesem Termin und den dort zu treffenden Entschlüssen besondere Aufmerksamkeit widmen.

Es dauert nur noch vierzehn Tage, dann werden im Fall PROKON richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunft der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH getroffen werden. Am 22.07.2014 findet die erste Gläubigerversammlung statt. Da dieser Veranstaltung im Insolvenzverfahren besondere Bedeutung zukommt, entfalten verschiedene Akteure im Vorfeld rege Aktivitäten. Insbesondere der PROKON-Gründer Rodbertus und der Insolvenzverwalter liefern sich in verschiedenen Schreiben eine Schlagabtausch wegen ihrer unterschiedlichen Vorstellungen über das weitere Insolvenzverfahren.

 

Die erhebliche Aufmerksamkeit, die der PROKON-Gläubigerversammlung zukommt, ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Termin entschieden wird, wie das PROKON-Insolvenzverfahren zukünfitg ausgestaltet werden soll. Besonders bedeutend ist die Entscheidung, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll. Nur wenn ein entsprechender Beschluss der Genussrechte-Inhaber und weiterer Gläubiger zustandekommt, wird ein Plan erstellt. In diesem Fall muss der fertige Plan später von den Genussrechte-Inhabern in einer weiteren Versammlung angenommen werden. Denn in einem Insolvenzverfahren muss ein Insolvenzplans nicht zwingend erstellt werden - es handelt sich um eine von verschiedenen Optionen im flexibel gestaltbaren Insolvenzverfahren. Aus diesem Grund ist vor einem entsprechenden Beschluss in der PROKON-Gläubigerversammlung am 22.07.2014 noch nichts festgeschrieben.

 

Gläubigerversammlung entscheidet, wie das flexibel gestaltbare Insolvenzverfahren konkret aussehen soll

 

Doch bevor entschieden ist, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll, wurden die Genussrechte-Inhaber vom Insolvenzverwalter über weitere, noch nicht feststehende Veränderungsmöglichkeiten informiert. Eine solche Option betrifft die Umwandlung der Genussrechte in Wandelanleihen. Eine Option, die verschiedene rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Auf die Genussrechte-Inhaber werden verschieden, durchaus komplexe Fragestellungen zukommen. Wie sich anhand dieser nur grob umrissenen Entscheidungsoptionen erkennen lässt, folgt ein Insolvenzverfahren keinem starren Ablauf, sondern es gibt flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Jede dieser Entscheidungsmöglichkeiten ist mit weiteren Konsequenzen für den weiteren Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden.

 

Möchten Genussrechte-Inhaber sich bei der Gläubigerversammlung von weniger polarisierenden Mitwirkenden vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.prokon-schutzgemeinschaft.de