Anstehende Gläubigerversammlung bei PROKON führt im Vorfeld zu Kontroversen

Anstehende Gläubigerversammlung bei PROKON führt im Vorfeld zu Kontroversen
03.07.2014190 Mal gelesen
Der Fall PROKON sorgt ein weiteres Mal für Aufsehen. Bevor die kommende Gläubigerversammlung überhaupt begonnen hat, zeichnet sich deutlich ab, dass die Vorstellungen über die Zukunft des insolventen Unternehmens von einander abweichen.

In drei Wochen wird im Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH die Gläubigerversammlung stattfinden. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung werden die Genussrecht-Inhaber mit zwei kontroversen Meinungen über die Zukunft der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH konfrontiert. Der Insolvenzverwalter und der Gründer von PROKON, Herr Carsten Rodbertus, liefern sich in Schreiben einen Schlagabtausch. Das jüngste Schreiben stammt vom Insolvenzverwalter, welcher am 01.07.2014 über den aktuellen Stand des PROKON-Insolvenzverfahrens informiert. Ein wesentlicher Teil des Schreibens setzt sich mit den Verhältnissen innerhalb des PROKON-Konzerns. Insbesondere werden in der Vergangenheit getroffene Investitionsentscheidungen des PROKON-Gründers Rodbertus mit sehr deutlicher Kritik bedacht.

 

Doch die neueste Mitteilung befasst sich nicht nur mit dem Ist-Zustand bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, sondern zeigt auch auf, welche zukünftigen Veränderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens angestrebt werden können. Eine Option betrifft die Umwandlung der Genussrechte in Wandelanleihen, was verschiedene rechtliche Konsequenzen mit sich bringen würde. Solche grundlegenden Veränderungen können in einem Insolvenzplan festgeschrieben werden.

 

Doch bevor über konkrete Gestaltungen entschieden wird, muss in der anstehenden Gläubigerversammlung von den Genussrechte-Inhabern und weiteren Gläubigern entschieden werden, ob überhaupt ein Insolvenzplan erstellt werden soll. Denn ein Insolvenzplan ist nur eine Option in einem Insolvenzverfahren, aber kein Muss. Ein Insolvenzverfahren folgt keinem starren Ablauf, sondern es gibt flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Jede dieser Entscheidungsmöglichkeiten ist mit weiteren, auch rechtlichen Konsequenzen für den weiteren Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden.

 

Wie sich anhand der zu treffenden Entscheidungen und auch wegen der Kontroversen im Vorfeld zeigt, ist die Gläubigerversammlung ein wichtiger Termin. Angesichts dessen können gerade bei Anlegern, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, Fragen auftauchen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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