PROKON: Neue Informationen für Anleger vor der Gläubigerversammlung

PROKON: Neue Informationen für Anleger vor der Gläubigerversammlung
02.07.2014816 Mal gelesen
Im Insolvenzverfahren der PROKON steht ein entscheidender Meilenstein bevor: Die Gläubigerversammlung. Das neueste Schreiben des Insolvenzverwalters deutet an, dass weitreichende Änderungen anstehen können.

In den vergangenen Tagen haben die Inhaber von PROKON-Genussrechte reichlich Post erhalten. Das jüngste Schreiben stammt vom Insolvenzverwalter, der am 01.07.2014 die Genussrechte-Inhaber über den aktuellen Stand des PROKON-Insolvenzverfahrens informiert. Ein wesentlicher Teil des Schreibens widmet sich den Verhältnissen innerhalb des PROKON-Konzerns. Insbesondere werden in der Vergangenheit getroffene Investitionsentscheidungen des PROKON-Gründers Rodbertus mit sehr deutlicher Kritik bedacht.

 

Von ebenso großer Bedeutung sind die Mitteilungen des Insolvenzverwalters, welche Veränderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens angestrebt werden können. Eine mögliche Veränderung betrifft die Umwandlung der Genussrechte in Wandelanleihen. Eine Option, die verschiedene rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Solche grundlegenden Veränderungen können in einem Insolvenzplan festgeschrieben werden. Über diese weitreichenden Pläne wird in der anstehenden Gläubigerversammlung abgestimmt. Wie sich anhand der bislang nur mit Stichworten beschriebene Entscheidungsoptionen erkennen lässt, folgt ein Insolvenzverfahren keinem starren Ablauf, sondern es gibt flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Jede dieser Entscheidungsmöglichkeiten ist mit weiteren, auch rechtlichen Konsequenzen für den weiteren Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden. Dass nicht alle Gläubiger die Vorstellungen des Insolvenzverwalters bezüglich der Zukunft der PROKON Regenerative Energien GmbH teilen, wurde bereits durch die Aktivitäten der PROKON für eine lebenswerte Zukunft AG demonstriert.

 

Doch so wichtig und zentral die anstehende PROKON-Gläubigerversammlung auch ist, sollten die Genussrechte-Inhaber auch auf weitere Aspekte des Insolvenzverfahrens achten. Im Schreiben vom 01.07.2014 wird mitgeteilt, dass die Genussrechte-Inhaber in den kommenden Tagen die Formulare für die Forderungsanmeldung erhalten werden. Da es sich bei der Forderungsanmeldung um die "Eintrittskarte" für die Teilnahme am weiteren Insolvenzverfahren handelt, sollte die besondere Aufmerksamkeit der Genussrechte-Inhaber sich auch auf die Forderungsanmeldung erstrecken. In Insolvenzverfahren gilt die Grundregel, dass die betroffenen Gläubiger nicht automatisch bedacht werden, sondern dass sie ihre Forderungen innerhalb einer Anmeldefrist in das Verfahren einbringen müssen.

 

Forderungsanmeldung ist neben Gläubigerversammlung ebenfalls ein wichtiger Aspekt des Insolvenzverfahrens

 

Weiterhin sollten die Genussrechte-Inhaber wissen, dass es nicht auf eine schnellstmögliche Anmeldung ankommt. Ein fristgerechte Forderungsanmeldung bis zum 15.09.2014 ist ausreichend. Denn in einem Insolvenzverfahren soll die Gleichbehandlung von (gleichen) Gläubigern erreicht werden. Dennoch ist rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Auch sollten die Genussrechte-Inhaber der Begründung, mit der sie ihre Forderungen anmelden, besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn die Begründungen für die Forderungen können im dem sich noch entwickelnden Insolvenzverfahren noch wichtig werden.

 

Wenn sich Anleger noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, können angesichts solch rechtlich geprägter Entscheidungsmöglichkeiten Fragen auftauchen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen 

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.prokon-schutzgemeinschaf.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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77933 Lahr

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