IVG Euroselect Vierzehn The Gherkin - Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten

IVG Euroselect Vierzehn The Gherkin - Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten
17.06.2014325 Mal gelesen
Anleger, die die Verluste aus der Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

17. Juni 2014 - Das Drama um den Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" geht weiter. Nachdem die Gesellschaft über Jahre hinweg die in den Verträgen mit den finanzierenden Banken vereinbarte loan-to-value-Klausel verletzt hat, hat das Bankenkonsortium um die Bayerische Landesbank die Kredite fällig gestellt und die Zwangsverwaltung des Objekts angeordnet. Der wirtschaftliche Totalverlust dürfte damit für die rund 9.000 Anleger des Fonds eingetreten sein. Denn Rückflüsse für die Anleger sind bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung des Objektes nicht zu erwarten.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger, die die Verluste aus der Beteiligung am IVG Euroselect 14 nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz wegen Falschberatung zugesprochen.

Nach unserer Erfahrung kommen dabei unter anderem folgende Beratungsfehler in Betracht:

  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreichen Anlegern wurde der Fonds IVG Euroselect Vierzehn -"The Gherkin" zur Altersvorsorge empfohlen. In Anbetracht der vielen Risiken, die bis hin zum Totalverlust führen können, ist der Fonds als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
  • Keine Aufklärung über Währungsrisiken: Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko besteht, das sich in verschiedener Hinsicht auswirken kann.
  • Loan-to-value-Klausel: Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine so genannte loan-to-value-Klausel vereinbart wurde. Weder die Klausel selbst, noch Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber von den Beratern thematisiert. Die damit verbundenen Risiken wurden verschwiegen.
  • Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt: Die Preise für Gewerbeimmobilien in London unterliegen grundsätzlich starken Schwankungen. Bereits im Jahr 2007 waren sie stark rückläufig. Die Verletzung der loan-to value-Klausel war damit vorprogrammiert.
  • Banken wiesen nicht auf kickbacks hin: Unerwähnt blieb zudem, dass die beratende Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank ein erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält.

Wir sehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.

Mehr Informationen zum Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin"

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Weitere Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co.