Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P – Sind Schadensersatzforderungen nach dem Fondsaus noch möglich?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P – Sind Schadensersatzforderungen nach dem Fondsaus noch möglich?
16.06.2014230 Mal gelesen
Das Schicksal des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P entschied sich in Jahr 2012 und 2013 als der Fonds geschlossen und später aufgelöst wurde. Für jene Anleger, die deswegen Schadensersatz fordern möchten, bieten zwei im April 2014 ergangene BGH-Urteile interessante Ansatzpunkte.

Aussetzung der Anteilsrücknahme und später das endgültige Aus. In den Jahre 2012 und 2013 mussten sich die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P mit einer Entwicklung auseinandersetzen, die in den Vorjahren bereits die Anleger etlicher offener Fonds beschäftigte. Insbesondere offener Immobilienfonds hatten unter einer Krise zu leiden, die von zahlreichen Fondsschließungen begleitet wurde. Diese Krise wirkte sich auf spezialisierte offene Dachfonds aus, wie die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P Anfang 2012 feststellen mussten.

 

BGH entschied, dass auf Schließungsrisiko bereits in der Anlageberatung hingewiesen werden musste

 

Eine Folge der Fondsschließungen sind zahlreiche Gerichtsprozesse, in welchen enttäuschte Anleger sich mit den beratenden Banken streiten, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen verschiedene solche Klageverfahren für betroffene Anleger. Ein immer wiederkehrende Streitfrage solcher Prozesse ist die Frage, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass eine offene Fonds die Anteilrücknahme aussetzen kann. Diese Streitfrage ist nun hinsichtlich offener Immobilienfonds höchstrichterlich geklärt worden. Da die Fondsschließung eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabe von Fondsanteilen ist, mussten Anleger auf die Schließungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden, so der Bundesgerichtshof (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Wie können Urteile zu den Aufklärungspflichten bei offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein? Eine direkte Anwendung auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds scheidet aus. Jedoch sind offene Dachfonds wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P von denselbenGrundprinzipien wie offene Immobilienfonds geprägt und die gesetzlichen Regelungen beider Fondsarten sind dementsprechend auf sehr ähnlich. Es gilt jeweils der Grundsatz, dass Fondsanteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.

 

Bei Schadenersatzansprüchen kommt es auf den Einzelfall an


Können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (ISIN: DE000SEB1AB7, WKN: SEB1AB) nun Schadensersatz fordern? Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn eine Anlageberatung bzw. eine "Übertragungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung Fehler aufwies (z. B. weil die Möglichkeit der Fondsschließung nicht angesprochen wurden), dann liegt eine schadensersatzpflichtige, fehlerhafte Anlageberatung vor. Ob die Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, muss dennoch in jedem Einzelfall geprüft werden. Wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P angesichts der bis Juni 2017 andauernden Liquidation wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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