König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: Anleger sollen freiwillig Ausschüttungen zurückzahlen

König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: Anleger sollen freiwillig Ausschüttungen zurückzahlen
13.06.2014271 Mal gelesen
Anleger des König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I werden offenbar aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen oder die Insolvenz des Schiffsfonds in Kauf zu nehmen.

"Damit werden die Anleger unter Druck gesetzt. Das sollten sie sich nicht einfach gefallen lassen", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Schiffe MS King Adrian und MS Stadt Rostock bildeten den König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I. Nachdem über das Vermögen der MS King Adrian Schiffahrtsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az. 5 IN 61/14) hängt das Wohl des Fonds jetzt einzig und allein vom MS Stadt Rostock ab. "Ob das reicht, ist zumindest fraglich", so Cäsar-Preller. Denn Ausschüttungen sind laut zweitmarkt.de offenbar zum letzten Mal im Jahr 2008 an die Anleger geflossen.

Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, werden die Anleger nun offenbar von der Fonds-Geschäftsführung aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen freiwillig wieder zurückzuzahlen. "Nach Rechtsprechung des BGH können Ausschüttungen nicht einfach wieder zurückverlangt werden, wenn diese Möglichkeit nicht klar und deutlich im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Daher sollen die Anleger sich jetzt anscheinend ,freiwillig' dazu entschließen, damit der Fonds nicht in die Insolvenz schlittert. Allerdings ist keineswegs gesagt, dass eine Insolvenz dadurch dauerhaft vermieden werden kann, dass die Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie freiwillig so einen Beitrag leisten wollen", sagt Cäsar-Preller.

Alternativ können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn immer wieder ist es bei der Vermittlung von Anteilen an Schiffsfonds zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die vermittelnden Banken die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds informieren müssen - diese Risiken reichen bis zum Totalverlust des investierten Geldes. "Dass eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist, ist im Grunde genommen logisch. Dennoch wurden Schiffsfonds unserer Erfahrung nach immer wieder als sehr sichere Investition angepriesen", so Cäsar-Preller.

Eine derartige Falschberatung kann aber ebenso den Anspruch auf Schadensersatz auslösen, wie das Verschweigen der Provisionen, die die Bank erhalten für die Vermittlung erhalten hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de