PROKON-Gläubigerversammlung: Bereits im Vorfeld zeichnen sich Kontroversen ab

PROKON-Gläubigerversammlung: Bereits im Vorfeld zeichnen sich Kontroversen ab
11.06.2014663 Mal gelesen
Bei der kommenden Gläubigerversammlung der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH sollen Entscheidungen fallen, die richtungsweisend für das weitere Verfahren sind. Auf Seiten der Gläubiger möchte sich auch die PROKON AG in das Insolvenzverfahren einbringen.

Die erste Gläubigerversammlung der PROKON Regenerative Energien GmbH ist noch rund 1 ½ Monate entfernt. Doch bereits jetzt zeichnen sich die ersten Auseinandersetzungen statt. Die PROKON für eine lebenswerte Zukunft AG - nicht zu verwechseln mit der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH - möchte entscheidend am Insolvenzverfahren mitwirken und wendet sich an Genussrechte-Inhaber. Dies rief den Insolvenzverwalter auf den Plan, der sich daraufhin ebenfalls an die PROKON-Anleger wandte und sich zu den Aktivitäten des PROKON-Gründers Rodbertus (der federführend bei der PROKON AG ist) äußerte.

 

Doch warum richtet sich der Fokus überhaupt auf die Gläubigerversammlung? Die am 22.07.2014 stattfindende Veranstaltung ist wichtig für den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens, da die dort gefassten Beschlüsse wesentliche Weichenstellungen vornehmen. Beispielsweise soll entschieden werden, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensvariante, bei welcher das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters weitergeführt wird und nicht vom Insolvenzverwalter. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. Im Rahmen eines solchen Plans können weitreichende Gestaltungen für das weitere Insolvenzverfahren vorgenommen werden.

 

Die Entwicklung eines Insolvenzverfahrens ist - wie sich erkennen lässt - flexibel. Daher lassen sich die Entscheidungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen sich nicht mit kurzen Schlagworten ("Sanierung oder Zerschlagung") beschreiben. Angesichts dessen können gerade Anlegern, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, Fragen auftauchen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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