PROKON - Ein weichenstellender Termin steht an: Die Gläubigerversammlung

PROKON - Ein weichenstellender Termin steht an: Die Gläubigerversammlung
22.05.2014189 Mal gelesen
Nachdem das PROKON-Insolvenzverfahren vor 3 Wochen eröffnet wurde, stehen entscheidende Weichenstellungen noch aus. In der kommenden Gläubigerversammlung sollen einige diese Weichenstellungen für das weitere Verfahren vorgenommen werden.

Genau ein halbes Jahr nach dem die PROKON Regenerative Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antreten musste, steht der erste wichtige Termin an: die Gläubigerversammlung. Am 22.07.2014 besteht für die Genussrechte-Inhaber erstmals die Möglichkeit, aktiv am PROKON-Insolvenzverfahren teilzunehmen und mitzuwirken. Die Anleger und weitere Gläubiger sollen über verschiedene Tagesordnungspunkte entscheiden, die wesentlichen Einfluss auf den Ablauf des weiteren Verfahrens haben können.

 

Unter anderem steht zur Entscheidung an, ob das PROKON-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. der Insolvenzordnung) weitergeführt werden soll. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung handelt es sich um eine Verfahrensvariante, bei welcher das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines Sachwalters weitergeführt wird und nicht von einem Insolvenzverwalter. Weiterhin soll in der Gläubigerversammlung beschlossen werden, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. In einem Insolvenzplan können grundlegende Entscheidungen und Einzelheiten für die Zukunft des insolventen Unternehmens verbindlich geregelt werden können. Bei der in rund acht Wochen stattfindenden Gläubigerversammlung geht es jedoch nicht um einen bereits erstellten Insolvenzplan, sondern es geht vielmehr um die grundlegende Frage, ob die Gläubiger die Erstellung eines solchen Plans wünschen.

 

Schon anhand der verschiedenen Beschlussoptionen für die erste Gläubigerversammlung lässt sich erahnen, dass das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH erst am Anfang steht. Die Genussrechte-Inhaber werden sich noch einige Zeit mit dem Insolvenzverfahrens und den (insolvenzrechtlichen) Einzelfragen auseinandersetzen müssen. Wenn Anleger sich bei der kommenden Gläubigerversammlung vertreten und auch darüber hinaus im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an Fachanwälte wenden, die sich auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisiert haben. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Kanzleigründer Dr. Ralf Stoll ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Ralph Sauer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und selbst als Insolvenzverwalter tätig.

 

Auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen. Dort wird in einem Fragen-und-Antworten-Katalog auch auf verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON eingegangen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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