König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: MS King Adrian vor der Insolvenz

König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: MS King Adrian vor der Insolvenz
10.05.2014217 Mal gelesen
Das Vermögen der MS King Adrian Schiffahrtsgesellschaft steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung (Az. 5 IN 61/14).

Das Sub-Panamax-Vollcontainerschiff bildet gemeinsam mit dem MS Stadt Rostock den König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I. Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen.

Nicht zum ersten Mal stehen für Anleger in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. eine Insolvenz und damit auch erhebliche finanzielle Verluste vor der Tür. Nach Angaben von zweitmarkt.de erhielten die Anleger des König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I letztmals im Jahr 2008 Ausschüttungen aus ihrer Kapitalanlage. Auch ein Sanierungskonzept für den Fonds wurde bereits einmal beschlossen und umgesetzt.

Nun steht zumindest das Vollcontainerschiff MS King Adrian dennoch vor dem Aus. "Die Anleger sollten sich Gedanken machen, ob sie nicht Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, bevor sie noch mehr Geld verlieren", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Schadenersatzansprüche können sich zum Beispiel gegen die vermittelnden Banken richten. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds informieren müssen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile und auch der Totalverlust des investierten Geldes. "Eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko kann natürlich nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden unserer Erfahrung nach gerade Schiffsfonds immer wieder mit Argumenten wie ,sehr sicher' und ,renditestark' beworben. Das sind klassische Fälle einer fehlerhaften Anlageberatung", so Cäsar-Preller.

Zudem haben Banken auch oft die Provisionen verschwiegen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. Aber auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen müssen die Anleger nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgeklärt werden. Sowohl das Verschweigen der Provisionen als auch eine fehlerhafte Anlageberatung können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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