PROKON-Genussrechte: Was kommt auf die Anleger im Insolvenzverfahren zu?

PROKON-Genussrechte: Was kommt auf die Anleger im Insolvenzverfahren zu?
09.05.2014246 Mal gelesen
Der Startschuss im Insolvenzverfahren der PROKON Regenerativen Energien GmbH ist gefallen. Was bringt dies für die Anleger, die in PROKON-Genussscheine investierten, mit sich? Um was müssen sie sich jetzt kümmern?

Das PROKON-Insolvenzverfahren hat begonnen. Die Teilnahme an einem solchen Verfahren dürfte für nicht wenige Anleger etwas vollkommen Neues sein. Ohnehin stehen Anleger nun vor der Frage, um was sie sich kümmern müssen. In erster Linie sollten die PROKON-Anleger bedenken, dass in einem Insolvenzverfahren Termin und Fristen beachtet werden sollten.

 

Zwei wichtige Termine stehen bereits fest

 

Der erste fixe Termin ist die am 22.07.2014 stattfindende Gläubigerversammlung. Es handelt sich zum einen um einen Berichtstermin: Der Insolvenzverwalter wird mittteilen, was er bislang unternehmen hat. Zum anderen sollen im Rahmen der Gläubigerversammlung aber auch verschiedene Weichenstellungen für den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens beschlossen werden.

 

Ein weiteres wichtiges Datum ist der 15. September 2014. An diesem Tag endet die Anmeldefrist zur Anmeldung von Forderungen. Für Anleger, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, stellt sich an dieser Stelle die Frage, was es mit der Anmeldung von Forderungen auf sich hat. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren: Nur angemeldete Forderungen werden im Verfahren berücksichtigt. Welche Forderungen von Genussschein-Inhabern sind hiervon betroffen? Die Anmeldung betrifft sämtliche Forderungen. Dies deshalb, weil das Gesetz bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden. Somit sind auch Forderungen aus PROKON-Genussrechte anzumelden, die "eigentlich" erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.

 

Anleger, die sich im nun anstehenden Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Fragen und Antworten-Katalog rund um den Fall PROKON

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dort werden auch verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON beantwortet.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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77933 Lahr

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