db ImmoFlex: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

db ImmoFlex: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen
07.05.2014467 Mal gelesen
Geschädigte Anleger des in Abwicklung befindlichen Dachfonds db ImmoFlex können sich nach einem aktuellen BGH-Urteil Hoffnung auf Schadensersatz machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit Urteil vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) klar, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds informieren müssen. Dachfonds wie der db Immoflex, den die Deutsche Bank-Tochter DWS aufgelegt hatte, investierten den überwiegenden Teil der Anleger-Gelder in offene Immobilienfonds, von denen viele geschlossen werden mussten. Die Folge: Auch der db Immoflex setzte die Anteilsrücknahme aus und muss abgewickelt werden. Die Auflösung des Fonds soll bis Mai 2017 erfolgen.

Der BGH sieht in dem Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ein stetiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase für die Anleger. Auch die Möglichkeit, Anteile an der Börse zu handeln, gleiche dieses Risiko nicht aus und sei nicht vergleichbar mit der Anteilsrückgabe zu einem festgelegten Preis. Daher hätten die Anleger über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme nach Auffassung des BGH unterrichtet werden müssen. Dies gelte auch für Verträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.

Der db ImmoFlex ist zwar ein Dachfonds, allerdings ähnelt er in seiner Funktionsweise sehr den offenen Immobilienfonds und investierte auch vorwiegend in selbige. Insofern liegt es nah, den db ImmoFlex auch nach der Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds zu behandeln. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über das Schließungsrisiko ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.

Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.

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